Hausrecht im Jugendzentrum
Hallo zusammen,
ich bin Vostand eines Jugendzentrums und darf auch gem. der Hausordnung vom Hausrecht gebrauch machen und leuten den Zutritt verwehren. Wie sieht es allerdings mit dem Bürgermeister aus, dürfte ich diesem den Zutritt verweigern?
Leider finde ich absolut nichts konkretes^^
Danke schonmal!
6 Antworten
Das Hausrecht von Jugendzentren unterliegt nicht nur dem Leiter, sondern auch der Gemeindeverwaltung. Somit hätte u.a. der Bürgermeister ebenfalls das Hausrecht. Siehe dazu auch Satzung für öffentliche Einrichtungen für deine Gemeinde und/oder Benutzungsordnung für das Jugendzentrum.
Das Hausrecht obliegt immer dem Besitzer der Immobilie, also der Gemeinde vertreten durch den Bürgermeister. Dir als Vorstand ist gemäß Satzung nur ein Teil des Hausrechts übertragen worden, welches dir keinesfalls gestattet dem Inhaber des vollständigen Hausrechts den Zutritt zu verwehren. Ein Verstoß könnte zu deiner Ablösung führen.
Es kommt ja wohl auf den Grund des Besuchs an. Grundsätzlich wäre es bestimmt möglich, außer er oder die Stadtverwaltung ist der Betreiber des Zentrums.
wenn es ein städtisches Jugendzentrum ist oder der Raum von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird, halte ich dies nicht für sehr ratsam, unabhängig von der rechtlichen Lage. Denn er ist ja quasi Euer Hausherr / Vermieter.
Letztendlich sollte man es sich mit dem Träger des Zentrums nicht verscherzen, denn irgendwann braucht man ihn vielleicht, wenn es ums Budget, Förderung von Veranstaltungen oder andere Dinge geht...
Ich denke dem Bürgermeister kannst Du den Zutritt nicht verwehren, wenn er sich mal umsehen möchte, was in Euerem Jugendzentrum so los ist!