Mieter in der Mietwohnung abgemeldet-hat neue Wohnung seit einem Monat und gemeldet ist. Bekomme aber meine Schlüssel nicht. Darf ich den Zutritt verweigern?
Habe der Mieterin Fristgerecht eine Kündigung geschickt (Einschreiben) Die Frist ist am 1.Juli 2018 abgelaufen.
Doch die Mieterin mit ihren Kindern,ist seit 1.Juni abgemeldet-lebt in einer anderen Wohnung,wo sie auch gemeldet ist (Meldeamt sagte es mir.) Doch bekomme ich den Schlüssel nicht zurück. Sie kommt mit Leuten und räumt Sachen aus dem Haus die ihr nicht gehören.
Als ich nachsehen wollte - rief sie die Polizei. Die teilte mir mit,ich darf das Grundstück nicht betreten und muß dem Haus fernbleiben.
Meine Frage nun - da sie nicht mehr gemeldet ist - kann ich der Mieterin den Zutritt zum Haus verwehren - oder Schloß austauschen ?
4 Antworten
Die An- oder Abmeldung hat mit der Dauer eines Mietvertrages nichts zu tun.
Du hast fristgerecht gekündigt - übrigens nicht zum 01.07.2018 sondern zum Monatsende des Juni, also zum 30.06.2018. Hat die Mieterin für Monat Juni 2018 Miete bezahlt?
Ich hoffe doch, dass du ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hattest. Grund?
Auch der Auszug der Mieterin aus der Mietsache stellt nicht die Beendigung der Mietzeit dar. Erst wenn die Mieterin die Mietsache nach oder vor dem 30.06.18 an dich herausgibt, wird das MV beendet. Fertige ein Protokoll darüber an.
Du kannst also bis zum 1.7. der Mieterin nicht den Zutritt zum Haus verwehren und erstrecht nicht ein neues Schloss vor Mietende einbauen.
Diese Frau ist nach wie vor Deine Mieterin und sie muss auch weiterhin Miete entrichten, soweit sie Dir die Wohnung / das Haus nicht übergibt.
Zu wann wurde denn nun die Kündigung ausgesprochen - zum 31. Mai oder 30. Juni?
Ansonsten "als Denkansatz :
https://www.frag-einen-anwalt.de/Mieter-gibt-Schluessel-nicht-zurueck--f68789.html
Bis zum 30.06. hast du keinerlei handhabe. Sie ist Mieterin. Willst du die übergabe vorher, bist du auf ihre Kulanz angewiesen.
Zitat: Die Frist ist am 1.Juli 2018
heute ist der 23.06.2018 (!) sie darf also noch im Haus sein und muss keinen Schlüssel abgeben
wenn sie Sachen mitnimmt, die ihr nicht gehören ist das ein anderes zivilrechtliches und strafrechtliches Problem