Haustür mit Glaseinsatz (kein Sicherheitsglas) zu Bruch gegeangen, wer zahlt?
Hallo, meine Tochter (4 Jahre) ist heute leider über die Türschwelle unserer Mietwohnung gestolpert und hat bei der Berührung mit der Tür das Glas zerbrochen! Glücklicherweise ist Ihr nichts geschehen, obwohl es sich nicht um Sicherheitsglas handelte. Weiß jmd. ob ich dies einer Versicherung melden kann oder wie ich am besten weiter vorgehe.
7 Antworten
Die private Haftpflicht kommt für diesen Schaden nicht auf. Zwar sind Mietsachschäden in der Mietwohnung in der Regel dort mit versichert. Davon ausgeschlossen sind aber Glasbruchschäden. Denn dagegen kannst du dich auch als Mieter duch eine Haushalts-Glasbruch-Versicherung absichert. Dieses ist meist ein Zusatz-Baustein im Rahmen der Hausratversicherung.
Falls du das also in deiner Hausrat gegen Zusatzbeitrag eingeschlossen hast, würde diese den Schaden übernehmen.
Deswegen schrieb ich ja > Falls du das also in deiner Hausrat gegen Zusatzbeitrag eingeschlossen hast
Und da kann man es auch für eine Mietwohnung mit einschließen.
Nein - in einer Hausratversicherung kann man Glasschäden nicht mehr mitversichern. Dafür muss man eine eigenständige Glasversicherung abschließen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Sprich zunächst mit deiner priv. Haftpflichtversicherung und schau mal in deinen Mietvertrag, ob der Vermieter eine Glasbruchversicherung hast für die du auch anteilg Betriebskosten zahlst. Wäre das der Fall, wäre diese ja von dir mitfinanziert und es müsste die Vers. des Vermieters für den Schaden aufkommen.
über die Türschwelle unserer Mietwohnung gestolpert und hat bei der Berührung mit der Tür das Glas zerbrochen!
Der Schaden am Mietgegenstand darf der Vermieter von (dir als) dem Mieter ersetzt verlangen, auch wenn er durch Haushaltsangehörige verursacht wurde :-(
Weiß jmd. ob ich dies einer Versicherung melden kann
Das kommt zunächst darauf an, ob du überhaupt eine Versicherung mit Deckung für deliktunfähige Kinder und Glasbruch als versichertes Risiko abgeschlossen hast.
Dann, ob man sie überhaupt in Anspruch nehmen sollte: Bekanntlich haben Versicherer im Schadensfall ein außerordentliches Kündigungsrecht oder erheben oft einen Risikozuschlag. Daher sollte man IMHO Versicherungen nur bei existensbedrohenden Schadensereignissen in Anspruch nehmen :-)
Und eine Reparatur auf eigene Kosten hätte zudem noch den Vorteil, dass du - bitte in Absprache mit dem Vermieter - ein höherwertiges Sicherheitsglas (ESG, Drahtglas) verbauen lassen könntest: Beim nächsten Mal mag das nämlich nicht so glimplich ablaufen .-O
G imager761
Gegenfrage: handelt es sich um ein gemietetes Einfamilienhaus oder um eine Mietwohnung ?
Bei einem Einfamilienhaus würde die Glasversicherung den Schaden zahlen. Bei einer Mietwohnung zahlt die Privathaftpflichtversicherung den Glasschaden der Haustür.
Bei einer Mietwohnung zahlt die Privathaftpflichtversicherung den Glasschaden der Haustür.
Tatsächlich sieht die PHV einen Haftungsausschluss bei Schäden deliktunfähiger Kinder und Glasbruch vor, sofern dies nicht ausdrücklich zusätzlich abgesichert wurde :-)
Tatsächlich sieht die PHV einen Haftungsausschluss bei Schäden deliktunfähiger Kinder und Glasbruch vor, sofern dies nicht ausdrücklich zusätzlich abgesichert wurde
Und wo hast Du diese Weisheit her ? Steht nicht in den allgemeinen Vertragsbedingungen, dass bei Schäden von deliktunfähigen Kindern geleistet wird, wenn ein Elternteil die Aufsichtspflicht verletzt hat ? Außerdem sind zwischenzeitlich in den meisten neuen Privathaftpflichtversicherungen deliktunfähige Personen mitversichert.
deliktunfähigen Kindern geleistet wird, wenn ein Elternteil die Aufsichtspflicht verletzt hat ?
Wo steht hier, dass das 4 Jährige Kind nicht beaufsichtigt wurde?
Es ist ein Reihenhaus
Es ist ein Reihenhaus
Wenn dieses Reihenhaus alleine von euch bewohnt wird, zahlt dies nur eine Glasversicherung.
Das ordnet doch alles die eigene Glasverrsicherung, die sich ja jeder Mieter genau aus diesem Grund für rd. 25,00 EUR/Jahr leistet. Möglich ist auch eine Absicherung über die VGV des Vermieters, die ja jeder Bewohner über seine BK bezahlt. Viel Glück.
Nein - seit 1984 ist in der Hausratversicherung keine Glasschäden mehr mitversichert. Eine Glasversicherung würde nur dann leisten, wenn es sich um ein gemietetes Einfamilienhaus handelt.