glasbruch versicherung

4 Antworten

Grundsätzlich ist der Schaden über die Glasbruchversicherung gedeckt. Allerdings muss man da den Versicherungsvertrag genau anschauen. Man kann nämlich (bei der Haushalt-Glasversicherung innerhalb der Hausratversicherung) unterscheiden, welche Art der Verglasung versichert sein soll. So besteht bei den meisten Versicherern die Wahl

  • nur die Verglasung von Gebäudeteilen (z.B. Fenster und Türen), oder
  • nur die Verglasung von Inventar (Schränken, Tischen, Spiegel etc.) sowie Glaskeramik/Induktionskochflächen, oder
  • alles o.g. zu versichern.

Wie ist das in Deinem Vertrag geregelt?

Des weiteren besteht im Rahmen der Gebäudeversicherung die Möglichkeit Glasbruch mitzuversichern. Dort ist aber grundsätzlich  nur die Gebäudeverglasung versichert.

Ein Blick in die Versicherungsunterlagen hilft weiter - oder ein Anruf beim Vertreter.

Hallo , 

das übernimmt in aller Regel die Hausratversicherung. Voraussetzung diese beinhaltet Glasschäden, eig immer der Fall aber musst du mal bei der Versicherung nachfragen. Ich würde sagen, dass der Tisch sich auf der Terrasse zum Zeitpunkt aufhaltete, weil manche Versicherung zahlen nur wenn der Gegenstand im Haus und oder Terrasse / Balkon war weil das Grundstück nicht dazu gehört. Wenn du n guten Versicherungsberater hat, wird er es dir sowieso passend machen aber auf diese kleine Details musst du achten, weil da tun sich leider viele Versicherer mit rausreden ... 

Viel Erfolg !

ServusErdnuss93  16.04.2015, 15:23

Hier die korrigierte und Richtige Version meiner Antwort 😀😀Hallo , das übernimmt in aller Regel die Hausratversicherung. Voraussetzung diese beinhaltet Glasschäden, eig immer der Fall aber musst du mal bei der Versicherung nachfragen. Ich würde aber sagen, dass der Tisch sich auf der Terrasse oder Aufm Balkon zum Zeitpunkt des Geschehens befindet hat, weil manche Versicherungen zahlen nur wenn der Gegenstand im Haus und oder auf Terrasse / Balkon war weil das Grundstück leider nicht dazu gehört. Wenn du n guten Versicherungsberater hast, wird er es dir sowieso passend machen aber auf diese kleine Details musst du achten, weil da tun sich leider viele Versicherer mit rausreden ... Das ist das altberühmte Kleingedruckte , vor allem bei billig Versicherungen ;-) Viel Erfolg !

DolphinPB  20.04.2015, 10:11
@ServusErdnuss93

Was für ein katastrophales Deutsch und was für eine Rechtschreibung, lernt man das auch bei der DVAG ?

Es kommt auf die Bedingungen der Glasversicherung an (siehe Antwort von robe53).

Der Hinweis bez. des Versicherungsortes ist grundsätzlich richtig aber was heisst denn "... Ich würde aber sagen, ..." ? Aufforderung zum Versicherungsbetrug oder was ?

Haftpflicht ist es nicht, dann müßtest du sie von jemand anderem kaputt gemacht haben.

Setze dich mit der Versicherung in Verbindung, ich wüßte nicht, warum sie es nicht bezahlen sollte, dafür hat man sie schließlich. 

Die Beiträge steigen deswegen auch nicht, so wie bei einer KFZ Verischerung!

Apolon  16.04.2015, 15:18

Bei Glasbruch steigt auch nicht die Kfz-Versicherung !!!

Wonnepoppen  16.04.2015, 15:20
@Apolon

Ist schon klar, das war damit auch nicht gemeint, sondern wenn bei der ein Fall eintritt, ok!

Richtig - dies ist über eine Glasversicherung abgedeckt.

robe53  16.04.2015, 19:01

Diese Antwort ist wieder einmal falsch.

Apolon  16.04.2015, 19:26
@robe53

Du bist ja ein richtiger Troll ?

Wie wäre es denn mal mit einer Begründung deiner Meinung !!!

Aber dazu bist Du ja meist noch nicht einmal in der Lage.

robe53  18.04.2015, 03:39
@Apolon

Lese meine Antwort direkt an FS - dann kommst Du vielleicht von alleine drauf. Deine Pauschalaussage ist falsch.

Apolon  19.04.2015, 12:22
@robe53

Dein Kommentar ist Blödsinn. Wenn Du kontern willst, dann bitte mit Quellenangabe!

DolphinPB  19.04.2015, 22:08
@Apolon

Ist er nicht, lesen Sie einfach seine Antwort mal ! Dafür gibt es hudnerte von Quellen, nennen sich Versicherungsbedingungen.