Nebenkosten Hausmeister mehr als doppelt so hoch, geht das?
Hallo, ich bin sehr irritiert und verärgert. Wie kann es sein dass die Hausmeisterkosten für das ganze Jahr mehr als doppelt so hoch sind für das ganze Haus und mein Anteil von Beispielsweise 30 Euro im Jahr auf 300 steigt?!
Als Beispiel. Der Hausmeister bekam 2016 ca 1.000 Euro im Jahr und aufeinmal 2017 ca. 3.000, und ich wurde als Mieter nicht mals darüber informiert?! Geht sowas so einfach?!
Danke für eure Hilfe
4 Antworten
Mit einer bloßen Erhöhung der Lohnkosten des HM kann das nicht abgetan werden. Selbst bei personeller Veränderung bzw. Wechsel der Dienstleistungsfirma ist der Vermieter dem Wirtschaftlichkeitsgebot (BGB) verpflichtet. Eine Verzehnfachung der Kosten ist deshalb vom Mieter nicht hinzunehmen. Auch hätte der Vermieter diese exorbitante Steigerung dem Mieter in der Abrechnung erläutern und begründen müssen.
Du solltest deshalb unbedingt Einspruch einlegen (schriftlich und per Einwurfeinschreiben). Dabei diesen mit Nichtnachvollziehbarkeit begründen und Einsichtnahme in die Originalbelege zur Berechnung der Kosten beantragen. So lange das nicht ermöglicht wird, ist zumindest diese Position nicht fällig. Ist der Rest der Abrechnung unstrittig, diesen unter Vorbehalt zahlen.
Da deine Einspruchsfrist ab Zustellung 12 Monate (taggenau) umfasst, kannst du auch später noch weitere Einwände erheben.
Vielen Dank für die Hilfe und guten Tipps! Mein Vermieter hatte mir zumindest schon mal zugesagt Einsicht zu beantragen bei der Verwaltung wg. der Belege.
Klar geht das so einfach. Der Hausmeister hat eine Lohnerhöhung bekommen oder doppelt so viel gearbeitet.
Verlange beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege zu den Hausmeisterkosten.
Wie gesagt, lass dir die Belege dazu vom Vermieter vorlegen. Dazu ist er verpflichtet. Pflege Außenanlage ist übrigens mehr als nur Rasen mähen. Dazu gehört auch die Reinigung von Wegen und Zufahrten, sollte es einen Spielplatz geben auch dessen Pflege.
... aber solche Kosten und Lasten bei einer Eigentumswohnung werden doch nicht nach m² verteilt. Die stehen doch fest, da wird doch nichts verteilt, und wenn bei einem Mieterwechsel doch, dann so wie bei einem Einfamilienhaus.
Prüfe bitte kritisch!
Für eine belastbare Antwort fehlen hier entscheidende Informationen.
Regelmäßig entspricht die Höhe der Vergütung für den Hausmeister dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, wenn die Hausmeisterkosten den Betrag von 0,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat nicht übersteigen.
Im Weiteren ist der Vermieter verpflichtet, in der Betriebskostenabrechnung umlegbare und nicht umlegbare Arbeiten des Hausmeisters exakt aufzuschlüsseln. Nicht zulässig ist es, wenn in der Betriebskostenabrechnung bestimmte Arbeiten doppelt berechnet werden, etwa die Gartenpflege durch den Hausmeister und den Monatslohn für den Gärtner.
Nicht umlegbar sind alle Arbeiten des Hausmeisters und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten, die die Verwaltung sowie die Instandhaltung und Instandsetzung des Mietobjektes betreffen: Abrechnungen im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel, Kosten für ein Hausmeisterbüro, Besichtigungen und Abnahme vom Wohnungen, Schönheitsreparaturen, Terminvereinbarungen mit Handwerkern usw.
Nun prüft man dahingehend die exakt ausgeschlüsselten Arbeiten auf Umlagefähigkeit und rechnet nach.
Mit zusätzlichen Tätigkeiten (Prüfung Rauchwarnmelder) oder außergewöhlich hohem Arbeitseinsatz (Winterdienst) wäre die Kostensteigerung erklärbar.
Der VM muß auf nichts hinweisen, was er selbst erst am Ende des Rechnungsjahres anhand der Stundenzettel des HM herausfindet.
Ups wollte hilfreich anklicken, Entschuldigung!! Der Beitrag ist sehr hilfreich vielen Dank! Dachte nur man bekommt bescheid wenn in der weg Versammlung entschieden wird dass der Hausmeister mehr gehalt bekommt so meinte der Vermieter zumindest dass es beschlossen wurde.. Vielen dank!
... meine Mieter bezahlen den nicht bzw. meckern nur rum, also habe ich ihn abgeschafft.
Ich kenne keinen Vermieter, der fiktiv abrechnet, also ran an die Belege. Ist meist ganz einfach, nur Stift und Zettel sind ggf. mitzubringen, und gut ist.
Ja, werde auf jeden Fall Einsicht verlangen, wurde wohl durch die WEG so beschlossen und davon gibt's mehrere im Haus, glaube gibt hier nur zwei oder drei Mieter im Haus der Rest sind Eigentümer 🤷♀️🤷♀️
... aber eine WEG kann doch nicht Dein Vermieter sein, oder stehen die wirklich im Vertrag?
Und wenn die ET sich einen Hausmeister leisten, hat doch ein Mieter damit nichts am Hut. Prüfe bitte kritisch!
Also in meiner Abrechnung werden Hausmeister/Treppenhaus mit 3.600 berechnet und Pflege Außenanlage mit 700 und im Jahr davor waren die Hausmeisterkosten bei 1536 und Außenanlage bei 46,41 wir haben hier kaum grün ich verstehe das nicht. Auf jeden Fall erst mal ein Schock dass es plötzlich so hoch ist 😒 wir sind ein acht Parteien Haus... Und ja es geht nach m2 aber trotzdem ziemlich hoch 😔 und danke für die schnellen antworten werde nach den belegen fragen....