Schornsteinfeger will 15€ Wegegeld?

5 Antworten

Und es ist auch so, das der Schornimeister die Wohnung betreten muss, wenn er die Feuerstättenschau durchführt. Dann ist er berechtigt, sich den ganzen Schornstein von unten bis oben gründlich anzugucken. Das muss er machen. Und wenn man ihm das verbietet, darf er mit dem Landratsamt, Polizei und schlüsseldienst wiederkommen und dann darf er rein, egal ob man das will oder nicht. Das darf nur er machen. Da darf kein anderer Meister rein.

Das klingt alles hier schon sehr dreist - ich habe verpennt - ich hatte nicht aufgeräumt - ich wollte nicht aufstehen - ich hatte Spätschicht, Nachtschicht - ich, ich, ich.

Man werdet doch mal Erwachsen, da hat jemand eine Aufgabe, einen Auftrag und ihr lasst ihn nicht rein, weil ihr keine Lust habt und erwartet in diesem Forum hier Verständnis?

Er kann Wegegeld in Anrechnung bringen, aber nicht in bar. Wieviel Wegegeld er ansetzt hat etwas mit dem Vertrag mit dem Auftraggeber zu tun. Er muss also das Wegegeld begründen und die Wohnung benennen, in die er nicht reinkam.

Dann stellt er eine Rechnung an die Hausverwaltung oder an den Eigentümer.

Haeschenpfote 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 22:07

Und was sage ich, wenn er es bar haben möchte? 

bsmfrankludwig  18.04.2017, 08:15
@Haeschenpfote

Einfach ablehnen und auf einer Rechnung bestehen.

1 Normalerweise wird das mindestens 14 tage vorher angekündigt außerdem war sonst niemand da. Wen doch   musst du nichts bezahlen .

_Außerdem so wie er sich verhalten hat hätte ich niemanden reingelassen er hätte sich ja auch als Schornsteinfeger melden können Stadt Radau zu machen.

Der Schornsteinfeger müsste nur bei dir rein wen du eine Gastherme hast oder   zb einen offen .Wen das so ist    musst du erst  bezahlen wen er 2 mal da war.

Wildfleckner  14.03.2017, 19:06

ne muss net. 5 Tage.

Wenn der schon 2 x vergeblich da war, ist das korrekt. kannst froh sein, dass er nicht den ganzen Besuch bezahlen lässt. Hatte ich mal: Heizung Abgas prüfen...65 EUR...

Eigentlich kündigt der sich doch rechtzeitig vorher an?

Haeschenpfote 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 15:13

Beim 1. mal  gab es nirgends einen Zettel, jedenfalls habe ich keinen gesehen, und das 2. mal habe ich es halt verpennt... 

man wird ja eigentlich früh genug vorgewarnt, also hattest du genug zeit ihm abzusagen.