Schornsteinfeger will 15€ Wegegeld?
Hallo, ihr Lieben, Und zwar wohne ich im Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien. Letzte Woche in der Früh um 8 Uhr an der Tür. Ich wusste nicht wer das war, also blieb ich in Bett liegen und habe nicht aufgemacht, da ich erst aufgewacht war und eh niemanden erwartete. Dieser Jemand klingelte jedoch terror und klopfte sehr laut an die Tür und sogar ans Fenster (ich wohne im Erdgeschoss)... İm Treppenhaus bekam ich dann mit, dass es der Schornsteinfeger war. Er hat sicherlich gefühlte 20x geklingelt, geklopft (seeehr dreist, ich dachte er tritt mir die Tür eib) . Ich wollte aber auch nicht aufmachen, da ich 1. Erst aufgewacht war und Spätdienst hatte und 2. Es nicht aufgeräumt war.
Nun ja, irgendwann hörte er auf, am Nachmittag habe ich dann einen Zettel gesehen, dass er heute kommen wollte, aber ich hatte Frühdienst und habe es leider verpennt, da ich im Krankenhaus arbeite und extrem gestresst war.. Jetzt steht auf dem 2. Zettel drauf, dass ich ihm 15€ Wegegeld in BAR zu geben habe, beim nächsten Termin?
Muss ich das wirklich tun?? Würde mich über Hilfe freuen.
Viele liebe Grüße
5 Antworten
Und es ist auch so, das der Schornimeister die Wohnung betreten muss, wenn er die Feuerstättenschau durchführt. Dann ist er berechtigt, sich den ganzen Schornstein von unten bis oben gründlich anzugucken. Das muss er machen. Und wenn man ihm das verbietet, darf er mit dem Landratsamt, Polizei und schlüsseldienst wiederkommen und dann darf er rein, egal ob man das will oder nicht. Das darf nur er machen. Da darf kein anderer Meister rein.
Das klingt alles hier schon sehr dreist - ich habe verpennt - ich hatte nicht aufgeräumt - ich wollte nicht aufstehen - ich hatte Spätschicht, Nachtschicht - ich, ich, ich.
Man werdet doch mal Erwachsen, da hat jemand eine Aufgabe, einen Auftrag und ihr lasst ihn nicht rein, weil ihr keine Lust habt und erwartet in diesem Forum hier Verständnis?
Er kann Wegegeld in Anrechnung bringen, aber nicht in bar. Wieviel Wegegeld er ansetzt hat etwas mit dem Vertrag mit dem Auftraggeber zu tun. Er muss also das Wegegeld begründen und die Wohnung benennen, in die er nicht reinkam.
Dann stellt er eine Rechnung an die Hausverwaltung oder an den Eigentümer.
Einfach ablehnen und auf einer Rechnung bestehen.
1 Normalerweise wird das mindestens 14 tage vorher angekündigt außerdem war sonst niemand da. Wen doch musst du nichts bezahlen .
_Außerdem so wie er sich verhalten hat hätte ich niemanden reingelassen er hätte sich ja auch als Schornsteinfeger melden können Stadt Radau zu machen.
Der Schornsteinfeger müsste nur bei dir rein wen du eine Gastherme hast oder zb einen offen .Wen das so ist musst du erst bezahlen wen er 2 mal da war.
ne muss net. 5 Tage.
Wenn der schon 2 x vergeblich da war, ist das korrekt. kannst froh sein, dass er nicht den ganzen Besuch bezahlen lässt. Hatte ich mal: Heizung Abgas prüfen...65 EUR...
Eigentlich kündigt der sich doch rechtzeitig vorher an?
Beim 1. mal gab es nirgends einen Zettel, jedenfalls habe ich keinen gesehen, und das 2. mal habe ich es halt verpennt...
man wird ja eigentlich früh genug vorgewarnt, also hattest du genug zeit ihm abzusagen.
Und was sage ich, wenn er es bar haben möchte?