Das Einwohermeldeamt hat mich von Amts wegen abgemeldet - was tun?

2 Antworten

Wenn das Klingelschild fehlt und die Nachbarbefragung auch keine Ergebnisse liefert wird abgemeldet - in diesem Fall blöd gelaufen, es gibt aber eine einfache Lösung:

Wiederanmeldung auf welchem Wege? Die Verwaltungsvorschrift sagt dazu:
"Der Anspruch auf Berichtigung falscher oder Ergänzung fehlender Daten
besteht gemäß § 9 Satz 1 Nummer 2 BMG unentgeltlich." Und unter Nr
17.1.4.1: "Wohnung wurde nicht aufgegeben: Mit Erhalt der Rückmeldung
(nach Bezug einer weiteren Wohnung) wird festgestellt, dass die
Abmeldung „nach unbekannt“ zu Unrecht erfolgt ist, weil die Wohnung
nicht aufgegeben wurde. Für diesen Fall ist die Abmeldung „nach
unbekannt“ rückgängig zu machen."

Wichtig zu wissen: Anmeldung erfolgt damit nicht neu, sondern
auf das alte Datum (Fehler wird komplett korrigiert).

--> Also:

Mit der Meldebescheinigung nach §18 BMG zum Amt gehen und die fehlerhafte Abmeldung korrigieren lassen. 

Die Meldebescheinigung ist Vorschrift, da es in der Vergangenheit zu viele falsche An- und Abmeldungen gab. Dein Vermieter muss sie dir ausstellen. Vermieter in ner anderen Stadt ist doch völlig normal und kein Problem - soll er dir die Bescheinigung einfach per Post oder E-Mail zuschicken... Vordrucke gibt's auf den Seiten fast jeder Gemeinde/Stadt.

 

Einwohnermeldeamt?..hat dich doch im PC oder..Beweis...im Ausweis steht die Adresse?..