Hauskauf von Eltern / Teil kaufen und Teil schenken lassen - geht das?
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich möchte von meinen Eltern das Haus abkaufen. Dabei wird mein Vater (schwer an Krebs erkrankt) bald sterben und meine Mutter ist über kurz oder lang ein Pflegefall.
Nun wollte ich das Haus meinen Eltern abkaufen, weil Sie sich Träume (wie sehr teure eine Kreuzfahrt) noch ermöglichen wollen erfüllen wollen und sie dann über das benötigte Geld verfügen. Da ich aber nich so viel Geld aufnehmen kann, haben wir überlegt, ob folgende Idee rechtlich einwandfrei (auch in Bezug auf späteren Elternunterhalt) ist:
Mein Vater schenkt mir meinen Erteil (1/4 von dem Haus) und den Rest 3/4 des Wertes finaziere ich über einen Kredit. Ginge das?
Danke für die Hilfe - Anni
3 Antworten
Von der beabsichtigten Schenkung und Immobiliendinanzierung würde ich ausdrücklich abraten.
Zum einen besteht ein erhebliches Risiko, daß im Falle, daß, zumal durch Hypothekenbelastung, die fehlenden Pflegekosten nicht von dir im Rahmen der Elternunterhaltspflicht aufgebracht und durch staatliche Grundsicherungsansprüche finnanziert werden müßten ein staatlicher Rückforderungsanspruch mit Zwangsversteigerung, zum anderen bestehen Pflichteilsansprüche von der längstlebenden Mutter bzw. deiner Geschwister.
Ich würde daher auf einen Erwerb durch Erbfall hoffen und, gegen Absicherung im Grundbuch, für die geplante Reise ein notariell beglaubigtes Privatdarlehen gewähren. In gleicher Weise wären notwendige Instandsetzungsmaßnahmen am Haus vorzunehmen, sofern dir der Erwerb testamentarisch zugesprochen oder zufallen würde.
G imager761
Teil kaufen / Teil schenken
Das könnte man so machen. Aber bei einer Schenkung besteht ein Rückforderungsrecht des Sozialhilfeträgers - im Falle eines Pflegefalles des Schenkenden. Die Frist beträgt 10 Jahre. Die Rückforderung würde in monatlichen Teilbeträgen erfolgen. So lange der Schenkende Leistungen vom Sozialhilfeträger bezieht, jedoch längstens, bis der Schenkungsbetrag aufgebraucht ist.
Die bessere Alternative ist der Kauf
Ein Kauf ist die bessere Alternative. Die Höhe des Kaufpreises ist in der Regel frei aushandelbar. Das bedeutet, dass der Kaufpreis auch unter dem üblichen Marktpreis liegen kann - weil z. B. wertmindernde Gegebenheiten vorliegen. Man ist nicht verpflichtet ein Gutachten zu erstellen. Eine Grunderwerbsteuer fällt für den Kauf nicht an, da unter Verwandten 1. Grades keine Grunderwerbsteuer bei Grundstücksverkäufen zu zahlen ist.
Späterer Elternunterhalt
Die Höhe des Elternunterhalt wird immer an die finanzielle Situation des Kindes ausgerichtet. Und hier werden dann natürlich auch Kreditraten mit berücksichtigt.
ich denke schon, dass sowas gehen sollte. Hier solltest Du aber zuvor auf jeden Fall noch einen Steuerberater kontaktieren, da dieser das einfach nur sauber beantworten kann.
Thema Erbschaftssteuer (hier gibts glaube ich eine 10 Jahresfrist), d.h. nicht dass hier irgendwas für Dich ungeschickt läuft. Da lohnt sich die Investition in eine Beratung schon mal.