Immobilienkauf durch Strohmann bei Erbstreitigkeiten sinnvoll?
Guten Tag,
da bei uns in der Familie ein Erbstreit ausgebrochen ist, gibt es bei mir einige Fragen.
Folgende Situation:
Ein Vater hat ein Haus zu gleichen Teilen an seine beiden Kinder vererbt. Beide Kinder möchten gerne das Haus beziehen, können sich jedoch nicht einigen wer dieses Haus bekommen soll. Sie beschließen also, das Haus zu verkaufen.
Hierzu hat Kind1 nun bereits einen Makler kontaktiert, welcher das Haus geschätzt hat und mit diesem die Vorgehensweise besprochen ohne Kind2 mit einzubeziehen. Kind1 besteht darauf, dass der Verkauf mit diesem Makler zustande kommt, sodass bei Kind2 der Verdacht aufkommt, dass Kind1 durch irgendwelche Vereinbarungen mit dem Makler doch noch an das Haus kommen möchte.
Daher die Frage, ob es irgendwelche sinnvollen Möglichkeiten für Kind1 gibt, doch an das Haus zu kommen, z.B. durch einen Strohmann? Oder spricht hier zu viel dagegen, wie z.B. doppelte Kaufnebenkosten oder evtl. Spekulationssteuer wenn das Haus an einen Strohmann verkauft und direkt weiterverkauft wird? Wir möchten gerne ausschließen, dass die Vereinbarung, das Haus an einen Dritten zu verkaufen, irgendwie umgangen werden kann.
Danke für die Hilfe und Viele Grüße!
Peter
8 Antworten
Ich kann mir denken warum er auf den Makler besteht. Wurde ein Makler offiziell beauftragt, hat er (ich glaube 1 Jahr lang) Anspruch auf seine Provision auch wenn das Haus in diesem Zeitraum über einen anderen Makler oder privat verkauft wird. Kind1 wurde das vielleicht mitgeteilt und es hat Angst jetzt wegen dem Schnellschuß 2x Provision abdrücken zu müssen sollte jemand anders das Haus verkaufen als sein Makler.
Da Kind 2 nichts unterschrieben hat, hat es mit dem Makler erstmal auch nichts zu tun verkauft jemand anders als Dieser das Haus trägt Kind1 die vollen Kosten für Makler 1.
Vielen Dank diesen Kommentar!
Einen Vertrag abschließen wo alles festgehalten wird ?
Natürlich könnte Kind 1 das Haus vom Erwerber wieder zurückkaufen, aber das ist sehr weit hergeholt und wie du schon festgestellst hast, würden hierfür wieder Nebenkosten anfallen. Außerdem würde der Makler hier nicht mitspielen, da er aus diesem Trick nichts zu gewinnen hat. Der Makler hat nämlich ein Interesse daran, den höchstmöglichen Kaufpreis zu erzielen.
Ich hab nochmal nachgedacht.
Also ist für beide Kinder seperat gesehen der Verlust des Hauses gegen Geld bei einem Verkauf OK. Aber z.B. dieselbe Geldsumme zu erhalten ist für beide nicht OK wenn der jeweils andere das Haus bekommen würde.
Echt jetzt? Das klingt wie Trotzköpfchen unter Kleinkindern, wenn ich´s nicht krieg dann du auch nicht.
Dann verkauft halt untereinander mit verschobenen Anteil. Einer kriegt 70% des Hauswertes als Geldanteil, dann hat einer das Haus und seinen Willen und der andere 20% mehr Geld als er bei Verkauf zu gleichen Teilen hätte. Dann kann jeder sich für den "großen Gewinner" halten und sich nen Eis kaufen, oh man echt arm.
Ich habe die Situation geschildert und hierzu eine Frage gestellt. Irgendwelche moralischen Vorträge von Personen die die Situation nicht kennen benötige ich nicht!
Wir möchten gerne ausschließen, dass die Vereinbarung, das Haus an einen Dritten zu verkaufen, irgendwie umgangen werden kann.
man werde sich einig. eine Person muss ausgezahlt werden.
oder: keine Einigung, Kind 2 stellt Antrag auf Teilungsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft