Wie schnell/ ab wann ist ein Hauskauf rechtskräftig?
Ich möchte meinem Freund sein Haus abkaufen. Die Kaufsumme wird sofort komplett bezahlt. Das Haus ist noch mit 170000 belastet. Diese Summe plus Vorfälligkeitsentschädigung wird der Bank bezahlt. Ab wann wäre ich rechtlich der neue Besitzer? Muss die Bank vor dem Verkauf zustimmen? Oder vorher beim Notar ein Kaufvertrag geschlossen werden?
10 Antworten
Hilfe - ja natürlich muss ein Hausverkauf notariell beurkundet werden. Und ohne Klärung mit der kreditgebenden Bank geht auch nichts - denn zu deren Gunsten ist eine Grundschuld eingetragen - die in Deinem Interesse gelöscht werden "muss".
Und offizielle Eigentümerin bist Du ab dem Datum, an dem die Grundbucheintragung erfolgt.
Der Kauf wird rechtskräftig,wenn der Kaufvertrag von den Beteiligten unterschrieben wird.Dieser Kaufvertrag ist Notarpflichtig.Besitzer bist Du schon ,wenn der Schlüssel übergeben wird,man Dir Nutzung an der Immobilie gewährt.Eigentümer bist Du,wenn Du im Grundbuch eingetragen wirst,und die Rechte und Pflichten übertragen bekommst.Die Grundsteuerzahlung,und die einmalige Grunderwerbsteuerzahlung an die Gemeinde ist die wesentlichste Pflicht.
Ab wann wäre ich rechtlich der neue Besitzer?
Sobald Du den Schlüssel vom Vorbesitzer erhalten hast.
Eigentümer wirst Du mit Eintragung im Grundbuch. Das kann nach Überweisung des Kaufbetrags noch ca. 3 Monate dauern.
Vorher bedarf es natürlich dem notariell beurkundeten Kaufvertrag.
Muss die Bank vor dem Verkauf zustimmen?
Nein. Es ist nur darauf zu achten, dass die Hypothek, bzw. Grundschuld gelöscht wird.
Ein Hauskauf bedarf gemäß dem Berukundungsgesetz zwingend der notariellen Schriftform.
Der Vertrag ist mit der Unterzeichnung rechtswirksam.
De jure werden Sie Eigentümer mit der Eintragung im Grundbuch, verfügen können Sie jedoch bereits ab dem in der Kaufvertagsurkunde vereinbarten Besitzübergang nebst Nutzen, Gefahren und Lasten.
Besitzerin bist Du sobald Du die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Haus ausübst - also sobald Du die Schlüssel hast.
Eigentümerin bist Du in dem Moment, wo der Kaufvertrag vor dem Notar beurkundet wurde und die darin geregelten Abläufe zum Eigentumsübergang abgeschlossen sind.
Und nein, die Bank muss nicht zustimmen.
Die Bank muss der Löschung zustimmen, sobald die Hypothek bedient ist. Der Notarvertrag geht die Bank nichts an.
da die Bank der Löschung der Grundschuld zustimmen muß, muß sie auch dem Vertrag zustimmen