Kleinklärgrube für älteres Eigenheim
Hallo, das 1-Fam-Haus meines Nachbarn (Bj.1964) ist noch nicht an die Kanalisation angeschlossen; er hat noch eine Klärgrube. Gibt es einen Bestandsschutz oder kann man den Besitzer zum Anschluss an an die Kanalisation zwingen? Für den Fall unterschiedlicher Landesvorschften: Das Haus liegt im Saarland. Nachfragen bei Baubehörde blieben bis heute ohne Antwort. Weiß jemand Bescheid? Nachbar hat kein Internet. Danke
2 Antworten
Kleinklärgruben mit Überlauf des vorgeklärten Abwassers sind nach Wasserrecht unzulässig. Zulässig sind evtl. noch geschlossene Gruben, wenn die Entsorgung nachgewiesen wird. Dazu sind die Wasserbehörden und die Entsorgungsbetriebe zuständig. Die Gemeinde kann nach Ihrer Erschließungssatzung den Anschluss an die Kanalisation fordern. "Die Baubehörde" hat damit nichts zu tun.
Das wird ueberall anders gesehen,ich fuerchte,Du musst auf die Antwort der Behoerde warten.