Kann ein Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo,
ich habe heute ein extrem günstiges Angebot auf real.de für ein Smartphone entdeckt und sofort zugeschlagen. Ich habe per Direktüberweisung gezahlt und dann auch direkt die Bestellbestätigung bekommen.
Wenig später hab ich dann eine Mail bekommen, das der Kauf vom Verkäufer storniert wurde, mit dem Grund dass es ein fehlerhaftes Angebot gab (daher der extrem günstige Preis). Unten stand noch: „Für den Fall, dass bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen sein sollte, fechten wir diesen hiermit aufgrund eines Erklärungsirrtums an.“.
Ist sowas für den Verkäufer überhaupt erlaubt? Ich hab mal gehört, dass ein Verkäufer nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Wie sind meine Chancen?
Wie viel günstiger war es denn? Ist ein Preisfehler ersichtlich?
Etwa 230€ statt 850€ echter Preis. Also ja, der Fehler war ersichtlich.
6 Antworten
Wenn du nur eine Bestellbestätigung bekommen hast, dann ist damit noch keine Willenserklärung vom Verkäufer abgegeben worden. Solange da keine deutliche Aussage zum Vertragsschluss drinstehet... rechtlich gibt es also noch keinen Vertrag.
Einen Erklärungsirrtum sehe ich hier nicht, wenn sie 230 Euro im Shop auf dem Preisschild hatten, dann meinten sie auch 230 Euro. Ein Rechenfehler ist kein Erklärungsirrtum. Das ist auch kein Tippfehler. Ein Inhaltsirrtum wäre das auch nicht.
Aber...kein Vertrag, kein Vertrag. Schade - wäre ein Schnapper gewesen.
Nö, glaube ich nicht. Die Beispiele beziehen sich auf spezielle Fälle, bei denen der Verkäufer mit Punkt/Komma-Verwechslungen, 1000 statt 10000, zweistellige Summe statt 5-stelliger Summe oder 1-Euro-Startpreis (sinnvollerweise) einen Erklärungsirrtum vorliegen hatte. Aber das sehe ich hier nicht.
Falls der Verkaufspreis derart niedrig war, dass ein Irrtum (Tippfehler, Komma 1 Stelle zu weit links, etc) plausibel ist, ist das möglich. Allerdings muss dir der Kaufpreis sowieso zurückerstattet werden.
Die Bestellbestätigung bestätigt nur die erfolgreiche technische Übermittlung.
Für das Zustandekommen eines Kaufvertrags braucht es regelmäßig eine Auftragsbestätigung oder (konkludent) die Zusendung der Ware.
Die Anfechtung wegen Irrtums wäre grundsätzlich natürlich auch möglich.
Der Preis ist zu günstig im Vergleich zu dem marktüblichen Preis, damit wirst Du schwer argumentieren können, dass es sich nicht um einen Preisfehler handelte. Und damit hat der Verkäufer das Recht vom Kauf zurückzutreten.
Ist sowas für den Verkäufer überhaupt erlaubt?
Ja, schau Dir mal den § 119 BGB an.
Ich hab mal gehört, dass ein Verkäufer nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
Da hst Du was falsches gehört:
Unter bestimmten Voraussetzungen - die hier wohl gegeben sind - kann er das.
Wie sind meine Chancen?
Bei Null.
https://www.it-recht-kanzlei.de/anfechtung-tipps-muster.html
Gerichte sehen das anscheinend etwas anders als du.