Hauskauf- Bezahlung und Einzug vor Notarvertrag?

3 Antworten

Hallo,

erst den Kaufvertrag (sollte in einer Woche machbar sein). Dann folgt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, dann verfolgt der Notar die Erledigung der weiteren Punkte (Vorkaufsrechte, Löschungsbewilligungen usw.) erst dann wird gezahlt.

Was aber möglich ist: im Kaufvertrag einen Termin für den Besitzübergang zu vereinbaren. Der kann auch kurzfristig sein. Alles andere ist ein Risiko.

Hilfreichste Antwort?

Auf keinen Fall vorschnell handeln ... erst mal zum Notar, und dann geht es "Zug um Zug". Du kannst beim Notar und beim Verkäufer anmerken dass du die Sache so schnell wie möglich über die Bühne bekommen und einziehen willst, aber zahle nicht bevor du vom Notar die Aufforderung dazu bekommen hast.

Notartermin abwarten, erst dann bist du wirklich auf der sicheren Seite und  wenn es sein muss, bekommt man so einen Termin auch mal recht schnell.