Wie kann man sich einen Hauskauf vor dem Notartermin sichern?
Wir wollen ein Haus verkaufen und haben auch mehrere Interessenten. Der erste Interessent hat gleich zugesagt und befürchtet nun, dass wir es uns anders überlegen. Wir sind zwar sicher, dass wir es an ihn verkaufen wollen, befürchten aber ebenso ein Abspringen seinerseits. Nun hat der Interessent vorgeschlagen uns eine 2%ige Anzahlung zu zahlen damit wir sicher sind und er auch Sicherheit hat. Wie kann man so was vertraglich festhalten. Geht das überhaupt ohne Notar?
10 Antworten
Ja, das geht ohne Notar. Der Notar muss nur dabei sein, wenn der Vertrag entgültig unterschrieben ist und die komplette Summe bezahlt wurde.
@SchnuBee:Warum nicht? Wir haben Vertragsfreiheit. Da kann ich festlegen, dass das Geld weg ist, wenn derjenige zurücktritt.
Deswegen nicht! http://dejure.org/gesetze/BGB/311b.html
Häuser und Grundstücke werden in Deutschland nur mit Notarvertrag verkauft. Eine Anzahlung als Reservierungsgebühr ist oft üblich. diese verfällt an den Verkäufer, wenn der Käufer dann doch nicht kaufen will. Eine Reservierung sollte im Regelfall für 1 bis 2 Wochen gemacht werden. Viel wichtiger ist, dass der Käufer eine Bestätigung seiner Bank bringt, das der vereinbarte Kaufpreis zur Verfügung steht!
Ein Vertrag über die Verpflichtung zum Erwerb oder zum Vrkauf eine Grundstücks bedarf IMMER der notariellen Beurkundung, sonst ist er formunwirksam, also null und nichtig, man kann sich auf ihn nicht berufen.
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Wenn er euch eine "Anzahlung" gibt, wo ist er denn dann abgesichert?? Das versteh ich nicht.
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Macht möglichst schnell einen Notartermin. Die notarielle Beurkundung ist ja gerade dafür vorgesehen, dass man es sich bis zum letzten Moment noch überlegen kann und sich erst nachdem man durch den Notar entsprechend belehrt wurde bindet.
Aber könnte man nicht zwischen zwei Privatpersonen einen Vertrag machen und zwar die Anzahlungssumme als Kaution ausgeben, welche bei nicht Einhaltung der Versprechen einbehalten wird. Somit wäre die Summe ja kein Teil des Kaufvetrages?
Wie als Kaution? Wenn du sowas privatschriftlich machst und dich dann später gerichtlich darauf berufen willst hast du schlechte Karten.
Keinesfalls, natürlich kann man solche Verträge machen.
Ja kann man schon, sind dann aber leider formunwirksam
Hab noch mal nachgefragt. Klar, die Notare würden das gerne so sehen, dass man auch solche Reservierungsverträge nicht ohne sie machen. Die Richter sehen das zum Teil anders. Betonung auf "zum Teil". Aber das kommt auch auf die Summe an, die da angesetzt wird. Die darf nicht zu hoch sein, dass sich ein Verkäufer/Käufer dadurch unter Druck gesetzt sieht. Formunwirksam ist so ein Vertrag also von vorne herein nicht. Dennoch nicht wasserdich. Aber ist eigentlich auch egal, Dorian scheint das eh nicht zu interessieren ;-)
Beide beauftragen schriftlich einen gemeinsam gewählten Notar mit allen erforderlichen Vertragsinhalten, also persönlichen, inhaltlichen und grundbuchlichen Daten, mit der Erstellung eines Vertragsentwurfs. Wenn einer zwischenzeitlich abspringt, haftet er für die Kosten. Telefonisch kann man beim Notar vorher anfragen, wie lange die Erstellung dauern wird. Dies kann ohne weiteres von heute auf morgen sein, besonders mit emailadresse!
Wo ist das Problem?
Wenn beide Seiten einverstanden sind, die Finanzierung des Käufers gesichert ist, kann relativ schnell ein Notartermin gemacht werden.
Bis dahin kann man untereinander einen Vorvertrag machen, nach dem Motto: beide Seiten sind sich einig, es wird eine Anzahlung in Höhe von...geleistet, Notartermin findet am...statt.
Wirklich sicher können beide Seiten erst nach Unterschrift unter den notariellen Kaufvertrag sein, mal überspitzt gesagt und den kann man ggf. auch wieder rückgängig machen...
Ein bisschen Vertrauen ist also auch nötig.
bitte beachtet die Beurkundungsbedürftigkeit von VErträgen in denen man sich zum Erwerb oder Verkauf eines Grundstücks verpflichtet! Ganz gefährliche Kiste, wenn man sich auf sowas verlässt.
So ein Vorvertrag ist letztlich aber nicht bindend. Wenn die 2 % anzahlen wollen, würde ich in diesen Vorvertrag aber auch reinschreiben, dass sie das Geld nicht wiederkriegen, wenn der Vertrag aus Gründen, die die Käufer zu verantworten haben, platzt. Ihr müsst Euch auch absichern. Es gibt immer wieder Käufer, die selbst beim Notartermin aufstehen und sagen dass die Finanzierung nun (doch) nicht steht…
nein, das geht nicht, der Vertrag ist formunwirksam. Es wäre nur eine Scheinsicherheit, weil dieser Vertrag vor GEricht keinen Bestand hätte.