Hauskauf - Wasser zwischen Estrich und Bodenplatte - Gebäudeversicherung?
Hallo, ich habe ein Haus gekauft. Nach dem Kauf hat sich herausgestellt das Feuchtigkeit im Fussboden des Kellers ist. Eine Messung wurde von eine Sanierungsfirma durchgeführt. Ab ca. 15 cm bis zum Boden steigen die Werte über 100. Beim Nachbarn sind an der Wand zu mir auch erhöhte Werte zu messen. Er selber hat aber sonst keine erhöhten Werte. Laut Vorbesitzer haben diese das Haus von jemanden übernommen der mal bei Starkregen Wasser im Haus stehen hatte wie wohl andere auch. Daraufhin wurde die Wand zum Kellerfenster abgedichtet mit Drainage. Die Sanierungsfirma vermutet das das Wasser von diesem Vorfall vor 5-7 Jahren stammt. Ich habe die Gebäudeversicherung übernommen. Muss ich dieser nun melden das man diesen Schaden nun entdeckt hat? Haftet die dann oder vielleicht die Versicherung der Vor/Vorbesitzer? Darf ich keinen Handwerker zur Snaierung beauftragen sondern das übernimmt die Versicherung?
3 Antworten
Die Sanierungsfirma vermutet das das Wasser von diesem Vorfall vor 5-7 Jahren stammt.
Sie weiß es aber nicht.
Bei solchen Wasserschäden, kann die Ursache schon einige Zeit zurück liegen. Man wird aber den Schaden erst dann fest stellen, wenn sich Schimmel bildet oder man den Fußboden/ Fließen auf dem Fußboden erneuert.
Du solltest den Schaden auf jeden Fall deiner Gebäudeversicherung melden (Voraussetzung ist natürlich, dass Leitungswasser, bzw. Elementarschäden mitversichert sind).
Aber erst nach Begutachtung eines Sachverständigen darfst du die Handwerker mit der Sanierung beauftragen.
Der Sachverständige wird dir dann auch sagen welche Kosten übernommen werden.
Mögliche Ursachen könnten z.B. auch sein, defektes Abflussrohr in der Dusche oder Badewanne.
Wenn im Notarvertrag (Kaufvertrag) vom Verkäufer die Überflutung der Kellerräume verschwiegen wurde, haben Sie haben Sie einen vertraglichen Anspruch auf Beseitung durch den Verkäufer.
Ob ein ersatzpflichtiger Versicherungsschaden vorliegen, kann dahingestellt bleiben. Die Fristen des §33VVG sind versäumt. Zwar haben Sie erst jetzt von dem Schaden Kenntnis erlangt, Sie müssen sich aber die Kenntnis der Vorbesitzer zurechnen lassen.
Meine Empfehlung daher: Beauftragen Sie einen Anwalt und mach Sie Ansprüche aus dem Kaufvertrag geltend.
@Buerger41,
ob die Fristen laut VVG versäumt wurden, kann man hier nicht mit 100 %iger Sicherheit sagen.
ansonsten Daumen hoch.
Gruß N.U.
Schäden aus Überflutungen dürften, wenn,überhaupt, nur im Rahmen von Elementarschäden abedeckt sein. Prüfen Sie mal Ihre Police, ob sowas eingechlossen ist. Die Versicherung gibt Ihnen auf Anfrage aber auch Auskunft.
Es könnte sich auch um Leitungswasserschaden handeln.