Wasserschaden! Holzdecke wurde naß und muß erneuert werden. Kann ich auch eine Rigibsdecke von der Versicherung haben stattdessen?
Im Stockwerk drüber ist Wasser ausgelaufen. Das Wasser hat meine Holzdecke durchfeuchtet. Wahrscheinlich ist sie jetzt verzogen und muß erneuert werden. Die Kosten dafür zahlt die Gebäudeversicherung, da es sich um Leitungswasser handelt.
Jetzt habe ich das Recht, mir eine neue Holzdecke machen zu lassen. Ich will aber eine Rigibsdecke haben stattdessen. Geht das auch, oder wird das dann verrechent. Ich habe keine Ahnung. was nun billiger oder teurer ist.
7 Antworten
Du kannst mit der Versicherung nach Kostenvoranschlag abrechnen. Dann kannst du mit dem Geld tun, was du willst. Die MwSt wird allerdings nur gezahlt, wenn du Rechnungen vorlegst, dass die Arbeit tatsächlich gemacht wurde.
Natürlich kannst du das machen lassen, ist ja dein Eigentum.
Falls diese Variante teurer ist (das weiß ich auch nicht), musst du die Differenz natürlich aus eigener Tasche zahlen.
Falls diese Variante die günstigere ist, wirst du auch nur die niedrigeren Kosten dafür erstattet bekommen.
Je ein Kostenanschlag vom Trockenbauer/Tischler/Maler würde dir doch deutlich weiterhelfen... und dem Versicherer auch! Allerdings musst du ja alles über deine Hausverwaltung abwickeln.
Fakt ist, dass nur der Neuwert der beschädigten Decke plus Montage erstattet wird. Alles andere ist ein Rechenbeispiel. Die Bruttosumme gibt es nur nach Vorlage der Rechnung, sonst netto.
Du bekommst den entstanden Schaden ersetzt, sollte die Re-Gips Decke teurer werden als eine Paneel-Decke (was ich nicht glaube) müsstest du die Differenz dazuzahlen. Event. kommt ein Gutachter und schätzt den Schaden.
Und die Rigipsdecke willst du dann Tapezieren?
Wenn du der Hauseigentümer bist, darfst du diese Entscheidung natürlich treffen.
Wenn du Mieter bist, hast du mit der Entscheidung nichts zu tun, denn diese Entscheidung kann nur der Hauseigentümer treffen.