Hausgelderhöhung wegen hoher Heizkosten?
Ich wohne in einer Altbau-Eigentumswohnung, zwei Zimmer, 64 qm in Berlin. Bis Dezember 2014 wurden mir 187 Euro Hausgeld pro Monat von meinem Konto abgebucht. Ab Januar 2015 muß ich 308 Euro pro Monat zahlen. Ich habe meinen Hausverwalter nach dem Grund der Erhöhung gefragt. Er erwiderte, daß meine Heizkosten sehr hoch seien und deshalb die Erhöhung gerechtfertigt sei. Ich wendete ein, daß ich bereits im Dezember 2014 mehr als 900 Euro an Heizkosten nachbezahlt habe. Der Hausverwalter sagte, daß ich ja nun keine Heizkosten mehr nachzahlen müßte. Wenn ich weniger heize, würde ich den entsprechenden Betrag wiederbekommen. Außerdem sei die Hausgelderhöhung mit dem Wirtschaftsplan durch die Eigentümerversammlung gebilligt worden. Der Wirtschaftsplan ist aber aus meiner Sicht vom Verwalter nicht verständlich dargestellt worden. Würdet ihr die Erhöhung des Hausgeldes akzeptieren oder gibt es da einen Haken?
3 Antworten
Wenn Du wirklich "Hausgeld" meinst (und nicht Mietnebenkosten) stellte sich die Frage "Würdet ihr die Erhöhung des Hausgeldes [...] akzeptieren?" möglicherweise gar nicht mehr. Du hättest innerhalb 1 Monat gegen den entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vor dem zuständigen Amtsgericht Klage erheben müssen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Erhöhung als akzeptiert. Für den Fristbeginn von 1 Monat kommt es nicht auf den Zugang des Vesammlungsprotokolls, sondern auf den Termin der Wohnungseigentümerversammlung an, d. h. wann die stattfand.
Hi! Ich würde in deinem Fall nur eine Nebenkostenvorauszahlung akzeptieren, d.h. 900/12 = 75 Euro/Monat. Die anderen Kosten beziehen sich auf die Kaltmieterhöhung. Wie hoch ist deine Kaltmiete? Was steht im Mietvertrag? Und zu welchen Zeiten kann diese Kaltmiete erhöht werden? Ggf. prüfen lassen, ob du jetzt schon diese Mieterhöhung zu akzeptieren hast. Was heißt übrigens Hausgeld?
Ach so. Aber warum war Claudino nicht anwesend bei der Eigentümerversammlung? Zumindest muss er mitabgestimmt haben
Aber warum war Claudino nicht anwesend bei der Eigentümerversammlung? Zumindest muss er mitabgestimmt haben
Gute Frage, die aber nur Claudino beantworten kann. Sie/er kann ja auch überstimmt worden sein.
Ja klar. Und wenn das der Fall ist, dann dürfte seine Frage beantwortet sein.
Gab es denn eine Abrechnung über die Hausgeldzahlungen?
Fragesteller ist Eigentümer, nicht Mieter.
Das ist was Eigentümer einer ETW an die Hausverwaltung zahlen.