Hausfriedensbruch "Ja, die Türe war offen"
Ist es eigentlich verboten irgendwo hineinzugehen ewenn die Türe offen ist. Ich meine, man kann ja sagen: "Ja, die Türe war offen!" Aber das zählt trotzdem als Hausfriedensbruch, oder? xD
Mfg Jeremy
5 Antworten
Dennoch überwiegt, egal ob der Besitzer die Tür offen gelassen hat, das Recht des Hausfriedensbruch.
Wenn Du auf einem Grundstück bist hat der Hausherr das Grunstücksrecht und kann verfügen Dich entfernen zu lassen.
Das Problem ist dann nur für den jenigen der die Tür auflässt das die Versicherung nicht zahlt, dennoch wirst Du weil Du in die Wohnung gegangen bist verknackt.
So ist es.
Allein schon das unerlaubte Betreten erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs.
Auch eine offen stehende Tür berechtigt nicht das Betreten einer fremden Wohnung. Das könnte ganz böse ins Auge gehen, wenn der Wohnungsinhaber Dir etwas Übles will.
Hab vor Jahren mal sowas gehört wie "Begünstigung zum Diebstahl",...also wer ne Türe offen lässt is auch etwas selber Schuld.
ja.. es geht ja nich darum eine tür aufgebrochen zu haben sondern ungefragt einen raum zu betreten