in leerstehendes gebäude "einbrechen"?

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Gebäude ohne Besitzer wirst du bei uns nicht finden. Sei es noch so alt. Selbst wenn es total verwahrlost und heruntergekommen ist gehört der ganze Mist jemanden. Also sogar die Scherben von den zerbrochenen Scheiben gehören dem Besitzer.

Daraus folgt, es ist ohne die ausdrückliche Einwilligung des Besitzers verboten.

Die Konsequenzen lassen sich schwer abschätzen. Als ich ein Kind/Jugendlicher war, haben wir auch immer wieder mal in einem alten Abbruchreifen Haus rumgestöbert. Wenn einer kam und geschimpft hat, dann halt nichts wie weg...(tststs, die Jugend von früher)

Aber bedenke immer: leerstehende Gebäude können auch gefährlich sein!

Eine liegenschaft hat immer einen besitzer auch wenn ne ruine draufsteht und somit ist ein einstieg hausfriedensbruch.

Wenn man 30 Jahre unbemerkt drin bleibt hat man sich das Ding "ersessen"

Einbruch bleibt Einbruch - auch wenn es derzeit nicht bewohnt bzw. leerstehend ist

chemnist 
Beitragsersteller
 19.06.2013, 16:55

Was kommt als Strafe in Betracht ( alle über 14)

Das ist beides nicht erlaubt, solange der Besitzer nicht die Erlaubnis erteilt.

chemnist 
Beitragsersteller
 19.06.2013, 16:54

Was kommt als Strafe in Betracht ( alle über 14)