in leerstehendes gebäude "einbrechen"?
Ist es Strafbar wenn man in ein leerstehendes Gebäude durch eine offene Tür oder ein offenes Fenster eindringt aber nichts beschädigt oder mitnimmt? das Gebäude war früher ein Unterschlupf für Asylanten und ganz früher eine Schule. Heute steht es leer! Gilt das nun trotzdem als hausfriedensbruch oder gibt es da irgendwelche Ausnahmen? Und wie sieht es mit leerstehenden Gebäuden aus die noch einen bisitzer haben? (Also nicht der Gemeinde gehören) wenn man wlerqischt wird, was kann das für Konsequenzen haben?
12 Antworten
Ein Gebäude ohne Besitzer wirst du bei uns nicht finden. Sei es noch so alt. Selbst wenn es total verwahrlost und heruntergekommen ist gehört der ganze Mist jemanden. Also sogar die Scherben von den zerbrochenen Scheiben gehören dem Besitzer.
Daraus folgt, es ist ohne die ausdrückliche Einwilligung des Besitzers verboten.
Die Konsequenzen lassen sich schwer abschätzen. Als ich ein Kind/Jugendlicher war, haben wir auch immer wieder mal in einem alten Abbruchreifen Haus rumgestöbert. Wenn einer kam und geschimpft hat, dann halt nichts wie weg...(tststs, die Jugend von früher)
Aber bedenke immer: leerstehende Gebäude können auch gefährlich sein!
Eine liegenschaft hat immer einen besitzer auch wenn ne ruine draufsteht und somit ist ein einstieg hausfriedensbruch.
Wenn man 30 Jahre unbemerkt drin bleibt hat man sich das Ding "ersessen"
Einbruch bleibt Einbruch - auch wenn es derzeit nicht bewohnt bzw. leerstehend ist
Was kommt als Strafe in Betracht ( alle über 14)
Das ist beides nicht erlaubt, solange der Besitzer nicht die Erlaubnis erteilt.
Was kommt als Strafe in Betracht ( alle über 14)