Strafe Hausfriedensbruch wie hoch, wenn man nur den Fuß in die Tür setzt?
Hallo Leute,
Eine kleine Juristische Frage: Wie hoch ist die Strafe, wenn man den Fuß über die Türschwelle des Nachbarn setzt und dieser eine Anzeige erstattet?
5 Antworten
Hallo schockilu,
wenn Du wissen willst, wie die Strafe für Hausfriedenbruch ausfallen kann, musst Du doch nur in das Gesetz schauen:
§ 123 StGB - Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Aber wenn Du nur den Fuß in die Tür stellst und die Taut außer das er die Tür nicht schließen konnte ohne weitere Folgen bleibt, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach folgender Rechtsgrundlage einstellt:
§ 153 StPO - Einstellung wegen Geringfügigkeit
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
Aber selbst wenn die Staatsanwaltschaft wieder Erwarten das Verfahren nicht einstellt, wird der Täter nur weil er den Fuß in die Tür gestellt hat nicht mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen. Viel Wahrscheinlicher wäre hier eine Geldstrafe von 20 - 30 Tagessätzen, wobei ein Tagessatz 1/30 des monatlichen Einkommens entspricht.
Schöne Grüße
TheGrow
Danke! Die Antwort hat mir sehr geholfen
Also es kann bis zu einem Jahr dafür geben, zumindest nach der 163ten Vorstrafe. Beim ersten Mal wird höchst wahrscheinlich gegen eine Geldauflage eingestellt.
Man löst das Problem aber anders. Man öffnet die Tür zunächst ganz weit und knallt sie dann kräftig zu.
Das kann man so nicht beurteilen, kommt auch auf sein Einkommen an. Der Hartz IV Empfänger zahlt weniger als der Facharbeiter und mehr als der Obdachlose. Die Summe soll so hoch sein das er wenigstens ein bisschen was davon merkt.
Zudem ist es keine Geldstrafe sondern eben eine Geldauflage. Eine Geldstrafe wird nach Tagessätzen verhängt und wäre die nächsthöhere Maßnahme.
Das kommt darauf an. Zum Beispiel auf (einschlägige) Vorstrafen, auf die Vorgeschichte usw.
Wenn es überhaupt zu einer Bestrafung kommt, dürfte diese sehr gering ausfallen.
Unter Garantie wird da kein öffentliches Interesse gesehen und das ganze auf den Privatklageweg verwiesen.
Das wird wegen Nichtigkeit eingestellt werden.
Da wäre ich nicht so sicher - das kann durchaus auch als Nötigung gewertet werden!
Unsinn, es ist weder Gewalt im Spiel noch eine Drohung mit einem empfindlichen Übel.
Hmm.ok... Und wenn es keine Vorstrafen gibt? Wie hoch wird die Geldstrafe dann ausfallen? So ungefähr 😁