Kann ich einen Hund wegen Hausfriedensbruch anzeigen?
Der hund unserer Nachbarin läuft regelmäßig frei durchs Dorf... Ca 1 mal pro Woche kommt er zu uns . Mal hinterlässt er uns seinen kot, mal begeht er einfach mundraub indem er das Futter unserer Katze frisst. Er hat uns bereits 2 Türen verkratzt, da er nach drinnen wollte und in unserem Garten liegen viele tretmienen. Des weiteren hat er drinnen an eine weiße wand gepinkelt die jetzt eher gelb als weiß ist.
Wenn ihr euch fragt warum wir Nicht die Tür zumachen.... wir machen die tür zu, aber dann springt er auf die klinke und öffnet sie selber.
Wenn wir die tür abschließen verkratzt er uns diese.
Um jetzt nichts auszulassen.... letzte Woche hat er unsere Katze angegriffen, die zwar im Gesetz als Sache gilt, wir ihn aber wenigstens wegen mehrfacher Sachbeschädigung anzeigen können. Wir haben bereits mehrmals mit der Besitzerin gesprochen, aber es hat nichts bewirkt also hier meine frage:
KANN ICH DEN HUND WEGEN MEHRFACHEM MUNDRAUBS UND HAUSFRIEDENSBRUCH ANZEIGEN ?
15 Antworten
Ein Tier kann man nicht wegen Hausfriedensbruch anzeigen, wohl aber den Besitzer betreffend einer Aufsichtspflicht Verletzung.
Ein Hundebesitzer muss seinen Hund unter Kontrolle haben, und darf ihn nicht unkontrolliert frei herum laufen lassen. Ausser auf seinem eigenen Grundstück.
zuerst würde ich aber mal das Gespräch mit dem Besitzer suchen...und dann etwas zur anzeige bringen. Vielleicht bringt das ja schon mal was, und es gibt keine zusätzlichen Reibereien zwischen Euch
ich würde mal beim ordnungsamt deiner gemeinde anrufen, den fall schildern und fragen, was sie für dich tun können, ohne , dass du eine anzeige machst. die leute vom ordnungsamt können mal zum hundehalter gehen und den verwarnen. eine anzeige gegen hundebesitzer ist nämlich teuer, und der wird es sich dann schon überlegen, ob er das riskiert.
Den Hund kannst du nicht anzeigen xD Stell dir vor du könntest es und der Hund endet im Knast 😂😂
Nene du kannst lediglich den Besitzer des Hundes anzeigen und damit kannst du auch bestimmt recht einfach vor Gericht ziehen, wegen Schadensersatz .... Geh zur Polizei, zeig ihn an und wenn es nichts bringt wende dich an deinen Anwalt....
Lg grepolis
Du bist 13, also müßten, wenn überhaupt, deine Eltern eine Anzeige machen. Und das auch nur gegen die Besitzer des Hundes.
Einen Hund anzeigen kann man nicht. Das solltest du auch mit 13 schon wissen.
Redet mit der Nachbarin, schildert ihr die Sachlage, dann wird sich schon eine Lösung finden.
Ansonsten immer Gartentürchen zulassen, daß der Hund keine Möglichkeit hat, reinzukommen.
Wenn das alles nichts nützt, sammelt ihr mal den Hundekot auf und bringt ihn in einer Tüte zu eurer Nachbarin und sagt, ihr Hund hätte etwas bei euch liegenlassen. 😉
auch der Hund gilt als Sache und nun überleg mal ob du "Sachen" anzeigen kannst!