Kommt meine Ex-Schwiegermutter mit der Anzeige "Verleumdung und Beleidigung" beim Gericht durch?
"Hallo,
Meine Tochter 13Jahre wurde von ihrer Oma beschimpft und es wurden absurde Unterstellungen gemacht weil sie sich entschieden hat zum Papa zu ziehen. Sie schmiss ihr an Kopf das bei Papa ja nicht nur vom Goldlöffel gegessen wird und sie dort sowieso nur als Babysitterin eingesetzt wird und der Papa nur das Geld für den Unterhalt sparen will. Ebenso müsse die Mama ja jetzt umziehen in eine kleinere Wohnung weil diese vom Amt ja nicht mehr bezahlt wird etc...da platzte mir der Kragen und ich schrieb in einem Brief an meine Frau das sie sich(Tochter) in dem Moment innerer Zerissenheit und Angst die Mama zu verletzen sie so etwas von einer Sozialschmarotzerin 1. Klasse, einer Frau die in ihrem Leben nichts, aber auch wirklich garnichts erreicht hat(was auch so ist, sie ist Langzeitarbeitslose und sämtliche Resozialisierungen haben nichts bewirkt) so etwas nicht anhören muss. Nun kam heute die Anzeige der Polizei mit dem Tatbestand der Verleumdung und Beleidigung. Nun weiss ich nicht was mich hier erwartet. Meine Tochter musste jetzt genug mitmachen und ich habe keine Lust sie jetzt auch noch vor Gericht aussagen zu lassen. Hat sie damit eine Chance?
Gruss Pingigu
4 Antworten
Solche Angelegenheiten innerhalb der Familie interessieren die Staatsanwaltschaft NULL. Daher wird das Verfahren auf den Privatklageweg verwiesen. Du kannst davon ausgehen, dass dieser zu mühselig und daher nicht bestritten wird. Die Polizei muss leider in dieser Angelegenheit ermitteln; die hätte auch besseres zu tun!
Bleib gelassen und schau, was kommt. Wenn nötig, such dir einen Anwalt. Mehr kann man da erstmal nicht raten. Vielleicht hilft dir das hier: http://www.bewertungs-abwehr.de/beleidigungen-im-prozess-was-ist-zulaessig/
Mit der Verleumdung nur, wenn du es öffentlich oder zu einer dritten Person gesagt hast. Mit der Beleidigung weiß ich nicht. "Sozialschmarotzer" inst nicht nett, kann aber durchaus inhaltlich richtig sein.
Ich vermute, dass du aufgefordert wirst, dich schriftlich zu äußern. Das machst du sehr ausführlich und in sehr sachlichem Ton. Natürlich erwähnst du deine Tochter und bittest darum, dass man sie möglichst nicht belästigen soll. Und dann mal schauen, Einstellung mit kleiner Geldauflage vielleicht. Vielleicht auch nix.
Was soll die Tochter denn schon aussagen? Stand sie dabei, als du den Brief formuliert hast? Selbst wenn - es steht in einem Brief - das ist schon eindeutig genug, wenn man dich klar zuordnen kann.
Wie dem auch sei. Natürlich besteht eine Chance, die Strafnormen gibt es nicht aus Spaß. Allerdings haben Staatsanwälte oft keine Lust auf solchen Blödsinn, sondern auf ernsthafte Probleme. Somit besteht auch die Chance, dass es mangels öffentlichen Interesses o.Ä. unter den Teppich gekehrt wird.
Das interessiert aber niemanden, was deine Tochter sagen könnte. Ihr Streit mit ihrer Oma führte zwar dazu, dass auch du verärgert bist - allerdings rechtfertigt das nicht, dass du jetzt mal zurückbasht. Wie gesagt, nimms jetzt wie ein Mann, steh zu deinen Worten. Du hast dich auf die Schlammschlacht auf dem Niveau eingelassen.
Hallo Johannisbeergel,
Vielen Dank für deine Antwort. Meine Tochter wurde von ihr(Oma) am Sonntag(an dem Tag hat sie der Mama gesagt das sie zum Papa ziehen will und wird) sehr laut und Böse angegangen. Es ging soweit das meine Tochter zu ihr gesagt hat sie soll sie jetzt endlich in Ruhe lassen. Meine Ex Frau musste einschreiten und der Oma sagen sie solle sie doch jetzt lassen, es wäre halt ihre Entscheidung. In den Tagen darauf habe ich meiner Ex Frau einen sachlichen Brief geschrieben dass ich es nicht gut finde unsere Tochter so anzugehen. Die Entscheidung ist ihr schwer genug gefallen weil sie wusste das sie ihre Mama damit auch verletzen wird. In diesem Schreiben habe ich dann leider auch die Sätze wie oben geschrieben aufgeführt, aber aus der Wut heraus das sie doch nicht meine Tochter so derart angehen kann. (Meiner Ex Frau gegenüber bin ich stets sachlich im Brief geblieben). Was auch nicht zum ersten mal passiert ist. Meine Tochter würde dies auch vor Gericht genau so aussagen und schildern...