Unterhaltszahlung Auskunft jobcenter?
Hallo Leute hoffe kriege hier Rat!
Ich und meine Partnerin bekommen im September ein Kind , haben aber beide getrennte Wohnungen da der Wohnungsmarkt katastrophal ist !
Da meine Partnerin Unterstützung von jobcenter bekommt musste ich Auskunfts über mein Einkommen machen was auch verständlich ist !
Jetzt meine Frage als letzter Punkt kommt freiwillig Unterhaltszahlung!
Ich komm für meine Tochter auf sogar gerne solang wir nicht zusammen wohnen aber da stehen 2 Antworten
1:ja nach Maßgabe dieser Prüfung
2: ja ,und zwar Regelmäßig monatlich ab dem ....
Das hört sich für mich wie eine Funfrage ab was Kreuz ich da qm besten an ?
Und ja solange wir nicht zusammen wohnen Unterstütz ich gern meine Partnerin
4 Antworten
Du willst ja zahlen und einfach einen Betrag angeben würde ich nicht, demnach bleibt meiner Ansicht nach nur das Kreuz bei nach Maßgabe dieser Prüfung zu machen.
Dein Selbstbehalt gegenüber deinem Kind liegt bei Berufstätigkeit bei 1160 Euro bereinigtem Nettoeinkommen.
Der Unterhalt fürs Kind geht vor, erst wenn Du danach noch mehr als 1280 Euro bereinigtes Nettoeinkommen hast, stünde der Mutter Betreuungsunterhalt bis min. Volländung des 3 Lebensjahres zu.
Alles weitere hat dir @ wilees schon erklärt.
Soweit Ihr in getrennten Wohnungen lebt/ bleibt und Du Deine Vaterschaftsbereitsschaft nicht gerade vorweg trägst / betonst, gilt Deine Freundin als alleinerziehend und hat Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende - sprich monatlich 36 % Ihres Regelsatzes ( 446 Euro ) zusätzlich 160,56 Euro..... dazu käme der Regelsatz für den Zwerg = 283 Euro .... und dazu kämen och die Kosten der Unterkunft.
Ansonsten schuldest Du, soweit es Deine wirtschaftlichen Verhältisse zulassen, der Kindesmutter neben dem Kindesunterhalt noch Betreuungsunterhalt.
Kindesunterhalt .... kannst Du Dich an der Düsseldorfer Tabelle orientieren :
https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
Mindestunterhalt bei einem Einkommen bis 1900 Euro netto beträgt 393 Euro abzüglich des hälftigen Kindergeldes ( derzeit 219 Euro )
Betreuungsunterhalt u.A. auch noch davon abhängig, wie hoch ihr Elterngeld ausfällt.
Anders sieht es aus, wenn Ihr zusammenlebt, stellt sich Euer Bedarf anders dar :
Für Euch 2 * 90% des Eckregelsatzes - also zusammen 802 Euro + der Regelsatz für das Kind 283 Euro + die Kosten der Unterkunft.
Ohne jetzt Dein Einkommen Brutto zu kennen, kann man nichts weiteres hinsichtlich Freibetrag bei Zusammenleben sagen.
Alles was Du freiwillig u.U. mehr bezahlst wird auf Ihren Bedarf angerechnet .
Danke du warst mir sehr hilfreich
Wenn Du "Prüfung" angibst, wird halt geschaut, wieviel Einkommen etc. Du hast und was Du aus rechtlicher Sicht zahlen musst.
Bei der dritten Option kannst Du einen Beitrag einsetzen.
Was ist daran nicht zu verstehen? Woher soll der Sachbearbeiter wissen, ob du tatsächlich Unterhalt leistest?
Dann kannst du das ja belegen. Wo liegt das Problem?
Ich hab ja mein Problem kommentiert! Der 1 und 2 Kommentar war sehr hilfreich deiner nicht !
Wir wohnen montan nich nicht zusammen weil 1 wohnnunhsmarkt Katastrophe! 2 meine Freundin hat 2 Hunde 3 ich bin Zahlungswllig ich will mich nicht drücken aber da ich zum ersten mal papa bin und ich gewisse sachen nicht verstehe find ich persönlich nicht schlimm hier zu fragen deswegen kein Kommentar find ich angreifend
:D dein Kommentar:D absolut nicht hilfreich überleg mal was du schreibst ich will ja zahlen