Hausfriedensbruch Anzeige ¿?¿?

6 Antworten

Wie alt bist Du? U 21 - dann kann noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Was dann zur Folge hätte, dass Du wahrscheinlich eher Sozialstunden ableisten müsstest.

wiki01  08.01.2018, 16:43

Wie kommst auf auf die Verbindung U21 und "wahrscheinlich" Jugendstrafrecht? Das kommt erst zum Zuge, wenn eine Reifeverzögerung attesttiert wird.

wilees  08.01.2018, 16:45
@wiki01

Wo bitte schön steht in meiner Antwort, dass wahrscheinlich Jugendstrafrecht angewendet wird? Nirgends.

Sirius66  08.01.2018, 16:55
@wilees

Ähem ... na doch. Deine ganze Antwort sagt das ....

wilees  08.01.2018, 16:59
@Sirius66

Meine Antwort beinhaltet eindeutig !!, dass das Jugendstrafrecht Anwendung finden kann!!. Dort steht nicht, dass es angewendet werden wird. Sprachliche Feinheit. Und wenn es Anwendung finden würde !! dann ist eher von Sozialstunden auszugehen.

Sirius66  08.01.2018, 17:03
@wilees

Ja, und dieses wahrscheinlich hat ja jeder gelesen und verstanden. Nix für ungut.

Emi38 
Beitragsersteller
 08.01.2018, 16:42

19

du kannst je nach Umständen auch eine Freiheitsstrafe bekommen. Aber, ja, die Regel ist Geldstrafe.

Wie hoch die Strafe ausfällt hängt von vielen ab: Alter (U18/U22) Tatumstände, Ersttäter oder Wiederholungstäter usw.

Wenn wir mal ganz nüchtern mit Erfahrungswerten rechnen wollen, wäre ein Hausfriedensbruch bis zu 15 Tagessätze wert.

Ein Tagessatz errechnet man über das monatliche Nettoeinkommen, dies teilt man durch 30.

Da wir dafür keine Werte haben, kann man das schlecht genau sagen. Sollte bei dir ein Tagessatz von 20€ errechnet und tatsächlich 15 beschlossen werden, wäre es eine Gesamtstrafe von 300€.

Rein theoretisch. Nur als Beispiel - versteht sich!

Gruß S.

Emi38 
Beitragsersteller
 08.01.2018, 17:36

Als Schüler hat man ja kein Einkommen

Sirius66  08.01.2018, 18:29
@Emi38

Schüler mit 19?

Sirius66  08.01.2018, 18:37
@Emi38

Wenn du vehement auf der Spur bleibst, absolut KEIN Einkommen zu haben, in der Hoffnung auf Erlass einer Geldstrafe, muss ich dich enttäuschen. Es gibt immer noch die Möglichkeit einer Ersatzhaftstrafe .... ;-)

Niemand weiß, wie ein Richter im Einzelfall entscheidet. Erstens sind hier keine genauen Tatumstände bekannt, und zweitens liegt das Strafmaß im Ermessen des Richters.

Die Höhe der Tagessätze sind abhängig von deine wirtschaftlichen Verhältnissen. So können 40 Tagessätze 80 Euro bedeuten oder 8000 Euro. Ansonsten ist Hausfriedensbruch eher eine Lappalie im strafrechtlichen Sinne.

In erster Linie kommt es auf den Tatbestand in dem besonderen Einzelfall an.