Wer muss den schaden zahlen wenn ein Paketzusteller die Hausfassade kaputt macht?

9 Antworten

Ein Paketzusteller dreht in einer Hauseinfahrt um und beschädigt die Hausfassade dabei.

Klingt nach eine normalen Verkehrsunfall mit einen KFZ, das übermitt die KFZ Haftpflichtversicherung.

Und welche Strafe kommt auf ihn zu?

Keine, es sei denn, er begeht Fahrerflucht. Es kann aber u.U. ein Bußgeld wegen Fahren auf den Bürgersteig oder Ähnlichen geben.

Und welche Strafe kommt auf ihn zu?

Keine.

Wer muss den Schaden zahlen ?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung des betroffenen Fahrzeugs.

Die Post (DHL/Deutsche Post) hat gar keine KFZ Versicherung. Die Schäden, welche Fahrzeuge anrichten werden von der Post selbst getragen, bzw. bei einer Hohen Unfallrate eines fahrers zu einem Teil von ihm selbst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

keine strafe, ist ja ein unfall

er muss das zahlen oder seine autoversicherung, wer sonst?

Muede2412  16.12.2018, 11:34

Sein Auftraggeber

Suechtel  16.12.2018, 11:34
@Muede2412

nein, er haftet da selbst für, nicht der arbeitgeber, aber es haftet halt die kfz-versi

recht55 
Beitragsersteller
 16.12.2018, 11:35
@Muede2412

Es war ein Paketzusteller

recht55 
Beitragsersteller
 16.12.2018, 11:41
@Suechtel

Kann die Versicherung das Geld beim Zusteller wieder holen ?

NoName08154711  16.12.2018, 11:42
@recht55

Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Aber warum interessiert Dich das?

Suechtel  16.12.2018, 11:47
@NoName08154711

wahrscheinlich versuchen sie beide eine art betrug

NamenSindSchwer  16.12.2018, 11:49
@Suechtel

Natürlich haftet der Arbeitgeber für Schäden die seine Angestellten in Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursachen.

Suechtel  16.12.2018, 11:50
@NamenSindSchwer

nein, nur wenn sie in seinem auftrag bei dir etwas tun und es schlecht machen

nicht, wenn er dir mit der karre ins haus fährt

NamenSindSchwer  16.12.2018, 11:52
@Suechtel

Auch dafür haftet der Arbeitgeber. In der Annahme, dass er der Halter des Fahrzeugs ist, gleich doppelt.

Suechtel  16.12.2018, 11:53
@NamenSindSchwer

nein, haftet er nicht, er haftet nicht grundsätzlich für seine arbeitnehmer, das wäre ein freibrief für die

die könnten machen, was sie wollten und der AG würde immer haften

so ist es nicht

NoName08154711  16.12.2018, 11:56
@recht55
Es war ein Paketzusteller

Das erwähntest Du bereits in der Überschrift.

Und im Text nochmal.

recht55 
Beitragsersteller
 16.12.2018, 12:02
@NoName08154711

Der Zaun war an der Hausfassade befestigt und dadurch wurde die Hausfassade beschädigt beim Zusteller war nur das Rücklicht kaputt

NoName08154711  16.12.2018, 12:16
@recht55

Warum erzählst Du uns das alles?
Die Schäden werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Transportdienstleisters bezahlt und fertig.

Muss man aus einer Mücke einen Elefanten machen?

kevin1905  16.12.2018, 12:54
@Suechtel ES GIBT KEINE ARBEITNEHMERHAFTUNG FÜR EINFACHE FAHRLÄSSIGKEIT!!!

Kommen Sonntags immer die Dummen aus ihren Löchern gekrochen um ihre Dummheit in schwachsinnigen und falschen Kommentaren Kund zu tun?

Den Schaden reguliert die Kfz Haftpflichtversicherung.

Eine "Strafe" gibts keine.