Darf die polizei bei einer Hausdurchsuchung mein tagebuch lesen?
Dürfen die das?
9 Antworten
Haus durchsuchen heißt Haus durchsuchen!
Wenn einmal ein Hausdurchsuchungsbefehl vorliegt, dann ist vorher fix was passiert! Also da wohnen keine unschuldigen Durchschnittsbürger drin!
Und wenn so ein Befehl vorliegt, dann dürfen sie nicht nur, dann MÜSSEN sie alles durchschauen!
Recht auf Anwalt -Ja
Müssen sie warten, bis der kommt? - Nein
https://ggr-law.com/hausdurchsuchung-durchsuchungsbeschluss-urheberrecht/#c5979
Ich finde auch keine Quelle, die deine Information stützen würden.
Bei jeder Durchsuchung gibt es einen Beschluss der genau festlegt was durchsucht werden darf.
Wenn dein Tagebuch unter diesen Beschluss fällt, dann ja, es wird mitgenommen und gelesen.
Das dürfen sie nicht so ohne Weiteres. Zur Durchsicht von Papieren muss der § 110 StPO beachtet werden:
https://dejure.org/gesetze/StPO/110.html
Grundsätzlich darf nur der StA die Papiere durchsehen, die Polizei nur dann, wenn sie vom StA dazu beauftragt wurde. Gibt es keine staatsanwaltschaftliche Weisung, müssten die Papiere in geschlossenem und versiegeltem Umschlag zur StA. Dazu bedarf es übrigens keiner Sicherstellung oder Beschlagnahme, das wird von der Durchsuchungsanordnung gedeckt.
Im Grunde ist die Antwort so schon gut. Beim "Tagebuch" schrillen jedem Juristen erst einmal die Verfassungsglocken; respektive die 2008 ergangene BVerfGE zu Tagebüchern im Strafverfahen.
Dass heißt, Eingriffsnormen müssen hier - und auch sonst - verfassungsrechtlich ausgelegt werden. Das BVerfG hat in der Entscheidung für das Tagebuch den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht bejaht. Die Entscheidung ist in der juristischen Literatur sehr umstritten. In einer jüngst - 2018 - ergangenen Entscheidung hat das BVerfG seine Auffassung jedoch erneut bestätigt.
Zur Darlegung ist jedoch weiter ein hinreichend gewichtiger Grund der Allgemeinwohlinteressen, um die hohe Intensität der Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen aufzuwiegen.
In der Regel wird man also beim Tagebuch nur dann ein Interesse bekunden können, wenn eine gewichtige Straftat vorliegt. Nur dann ist das Tagebuch für Justiz lesefähig.
Danke für die Ergänzung, du hast recht. So tief wollte ich aber nicht gehen. Erst wenn der StA die Polizeibeamten mit der Durchsicht beauftragt, kämen die verfassungsrechtlichen Bedenken zum Tragen.
Immnerhin ist das ein gutes Beispiel, wie rechtliche Normen durch unser allgegenwärtiges Grundgesetz außer Kraft gesetzt werden können. Da macht sich kaum jemand Gedanken drüber.
Nein.
Man wird es sicherstellen, der Staatsanwaltschaft übergeben, die liet es dann, wenn sie es für richtig befindet oder sagt der Polizei, dies zu tun.
Nein, dürfen sie erst, wenn die Staatsanwaltschaft das anordnet.
Dafür werden sie es aber sicherstellen/beschlagnahmen.
Nein, so ein Durchsuchungsbeschluss ist doch immer klar definiert auf was es sich bezieht.