Darf die Polizei mein Handy vernichten?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wen das Handy ein Einziehungsgegenstand nach § 74 StGB ist, dann darf es die Staatsanwaltschaft auch einbehalten und auch vernichten.

pimsen1983  27.02.2013, 14:57

seit wann ist die SA für Erziehungsfragen zuständig?

Irubis  27.02.2013, 15:00
@pimsen1983

Die SA gibt es nicht mehr.

Staatsanwaltschaft wird mit "StA" abgekürzt.

Einziehung nicht Erziehung!

pimsen1983  27.02.2013, 14:57

seit wann ist die SA für Erziehungsfragen zuständig?

Zyogen  27.02.2013, 14:59
@pimsen1983

"Einziehung" - nicht "Erziehung"

Fckdsch 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 14:54

Wo kann ich das erfahren?

Irubis  27.02.2013, 14:57
@Fckdsch

die Einziehung wird vom Gericht angeordnet. Du bekommst darüber einen Beschluss.

Was steht denn auf der Beschlagnahmeanzeige drauf? § 111b oder 111c StPO?

Fckdsch 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 15:03
@Irubis

Im Beschluss steht: Die Beschlagnahme der o.g. Gegenstände wird nach §§ 94, 98 Stpo angeordnet sofern sie nicht freiwillig rausgegeben werden...

Irubis  27.02.2013, 15:24
@Fckdsch

Eine Beschlagnahme als Beweismittel. Es bleibt nur zu hoffen, dass auf dem Handy keine belasteten Telefonnummern drauf sind, so dass die Beschlagnahme umgewandelt wird.

Vernichten darf die Polizei keinesfalls dein Handy, aber einbehalten bis zum Abschluss des Verfahrens.

Das verstaubt nun in den Katakomben (Asservatenstelle) der Polizei.

Mache doch eine schriftliche Anfrage, wann du dein Handy abholen kannst, denn was bringt der das Gerät wenn sich das Verfahren wohlmöglich über Jahre hinzieht.

PepsiMaster  27.02.2013, 15:17

Vernichten darf die Polizei keinesfalls dein Handy

unter den Voraussetzungen der §§73, 74 StGB bekommt ein Täter den sichergestellten Gegenstand nicht wieder. Dieser wird dann z.B. vernichtet oder versteigert.

Fckdsch 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 15:19
@PepsiMaster

Auch wenn es mir meine Mutter gekauft hat?

PepsiMaster  27.02.2013, 15:21
@Fckdsch

Wer es gekauft hat spielt keine Rolle. Entscheidend sind u.a. Besitzer/Eigentümer und ob das Gerät z.B. für eine Straftat verwendet wurde.

Fckdsch 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 15:21
@PepsiMaster

D.h Wenn es für eine Straftat benutzt wurde sehe ich es nie wieder?

PepsiMaster  27.02.2013, 15:33
@Fckdsch

kann sein, muss aber nicht.

helmutgerke  27.02.2013, 16:06
@PepsiMaster

nun mal sachte, Herr Wachtmeister

ob hier die Voraussetzungen nach §§ 73,74 StGB vorliegen entzieht sich unserer beiden Kenntnis, oder?

Ich bin dennoch der Meinung, dass der TE schriftlich nachfragen sollte, wann er das Handy – deren Eigentümer er nicht ist, zurück erhält.

Die Ermittlungsbehörde bzw. Gericht, nicht die Polizei wird sich dazu entsprechend äußern.

Alles andere hier ist reine Spekulation.

PepsiMaster  27.02.2013, 16:10
@helmutgerke

genau .. nun mal sachte ..

ob hier die Voraussetzungen nach §§ 73,74 StGB vorliegen entzieht sich unserer beiden Kenntnis, oder?

Ja .. absolut richtig. Gerade deshalb verstehe ich nicht, warum Du schreibst, dass das Handy nur bis zum Abschluss des Verfahrens behalten werden darf ...

Ich habe ja lediglich darauf hingewiesen, dass es die §§ 73, 74 StGB gibt und dass es unter den dort genannten Voraussetzungen möglich ist, einen Gegenstand einzuziehen .. Ich habe nicht behauptet, dass die Voraussetzungen hier definitiv vorliegen und der Fragesteller sein Handy niemals wiederbekommt ..

Ich bin dennoch der Meinung, dass der TE schriftlich nachfragen sollte, wann er das Handy – deren Eigentümer er nicht ist, zurück erhält.

Das Handy war ein Geburtstagsgeschenk der Mutter .. somit ist der Fragesteller auch Eigentümer.

Ja, wenn da zum Beispiel Kinderpornografische Daten drauf sind,dürfen diese das Handy einziehen da da illegale Daten drauf sind.Ausserdem was meinst du mit mehr oder weniger?

pimsen1983  27.02.2013, 14:54

selbst wenn illegale sachen darauf sind heisst das nicht das es vernichtet werden darf. es muss enfernt und zurück gegeben werden. würdest du klagen, bekämst du RECHT !!!

Fckdsch 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 14:57
@pimsen1983

Ja das wollte ich auch noch fragen, würde mir ein Anwalt bei dieser Sache sehr weiterhelfen oder sind das verschwendete Euros?

Irubis  27.02.2013, 18:01
@pimsen1983

würdest du klagen, bekämst du RECHT !!!

würde er klagen, wäre das Handy auch weg. Woher beziehst du dein etwas abstruses Rechtswissen,

Fckdsch 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 14:51

Es wurde mir ja geschenkt, also ich habe es benutzt aber es ist ja eigentlich im Besitz von meiner Mutter da die es ja bezahlt hat oder?

Darf die Polizei es auch wegen BTM behalten?

Irubis  27.02.2013, 14:54
@Fckdsch

also ich habe es benutzt aber es ist ja eigentlich im Besitz von meiner Mutter

Spielt für die Einziehung nur eine untergeordnete Rolle.

Darf die Polizei es auch wegen BTM behalten?

Hast du damit irgendwelche Gespräche mit dem Dealer oder Käufern geführt? Wenn ja - dann ist das Handy dauerhaft weg.

Zyogen  27.02.2013, 14:58
@Fckdsch

Nun, das Handy war zwar Eigentum Deiner Mutter aber in Deinem Besitz. Wenn jedoch die Gefahr besteht, daß Du mit diesem Handy den nächsten Deal einfädelst, spielt das sowieso keine Rolle.

Nein, darf sie definitiv nicht!!!

Unter Umständen: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__74.html

Besteht die Gefahr, daß mit dem Handy weitere Straftaten begangen werden, dann ist es möglicherweise weg.

pimsen1983  27.02.2013, 14:55

Unsinn!!! Es hängt ja wohl nicht genau von diesem handy ab das er wieder btm verkauft....so ein schmarrn. die müssen es zurück geben

Irubis  27.02.2013, 15:03
@pimsen1983

Es reicht aus, wenn das Handy zur Durchführung einer Tat benutzt wurde und es kein Beziehungsgegenstand ist (was ausgeschlossen sein dürfte). .

pimsen1983  27.02.2013, 15:09
@Irubis

Nein, das ist nicht korrekt! Der Tatbestand hat in diesem Fall reingarnichts mit dem Mobiltelefon zu tun. Für Ermittlungszwecke kann das weiter untersucht werden, muss aber nach abschluss der Ermittlung, sofern keine Beweise gesichert werden müssen retour gegeben werden.

PepsiMaster  27.02.2013, 15:19
@pimsen1983

@pimsen1983

Es hängt ja wohl nicht genau von diesem handy ab

Natürlich nicht .. das geht auch mit jedem anderen Handy .. spielt aber keine Rolle. Es reicht aus, dass das Mobiltelefon dafür benutzt wurde. Bei Verkehrsstraftaten werden auch regelmäßig Fahrzeuge sichergestellt, eingezogen und dann vernichtet oder versteigert .. obwohl der Beschuldigte die gleiche Straftat natürlich auch wieder mit jedem anderen Auto begehen kann.

Fckdsch 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 15:21
@PepsiMaster

Also ist es nicht ausgeschlossen das ich es nie wieder sehe?

Irubis  27.02.2013, 15:21
@pimsen1983

Nein, du beziehst dich nur auf die Beschlagnahme als Beweismittel (94 StPO), die Einziehung ist was anderes.

Der Einziehung unterliegt alles, was die Tat vom Stadium der Vorbereitung bis zur Beendigung überhaupt ermöglicht und zu ihrer Durchführung dient oder hierzu erforderlich ist (BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4; BGH, Beschl. v. 9.7.2002 - 3 StR 165/02; BGH, Beschl. v. 5.3.2003 - 2 StR 526/02).

PepsiMaster  27.02.2013, 15:32
@Fckdsch

ausgeschlossen ist es nicht .. kann sein, muss aber nicht.

Fckdsch 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 14:55

Auch wenn es meine Mutter gezahlt hat?

krimskramskrums  27.02.2013, 18:30
@Fckdsch

Deine Mutter hat es dir geschenkt, also bist du Eigentümer, deine Mutter ist raus (sie ist auch nicht Quasi-Eigentümer.... noch nicht mal Ein-bißchen-Eiegentümrer)