Darf man die Polizei bei einer Hausdurchsuchung filmen?:)

4 Antworten

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Hey MoNoHomo,

grundsätzlich steht es dir frei zu filmen wonach die der Sinn steht. Sei es ein Tier, dass gerade sein Geschäft erledigt oder die Polizei in einer Maßnahme. Du darfst dies aber nicht einfach so veröffentlichen, denn dann würdest du gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen (Ja, auch Beamte haben Rechte).

Du kannst durchaus die Hausdurchsuchung filmen, wenn die Beamten dies aber sehen kann es dazu kommen, dass sie deine Kamera (Handy, o.ä.) sammt Film gleich mitnehmen, um die Maßnahme zu dokumentieren und damit auch die Richtigkeit ihres Handelns beweisen zu können. Es könnten sich ja immerhin beweiserhebliche Tatsachen auf diesem Film befinden.

Es gibt ein wirklich gutes Video, von einem Anwalt, der über die

informiert. Es lohnt sich, das ganze Video anzusehen.

Wenn die Beamten nicht erkennbar sind, und auch kein Ton aufgezeichnet wird, ja.

In jedem anderem Fall nein. Die Urteile die angeben dass es erlaubt ist Polizeieinsätze zu Filmen beziehen sich ausschließlich auf öffentliche Einsätze.

Natürlich darfst Du das. Klebe ein Schild an Deine Tür, daß sich jeder, der Dein Haus oder Deine Wohnung betritt, sich damit einverstanden erklärt, per Video aufgenommen zu werden. Macht jeder Supermarkt. Das ist Hausrecht!

Selbstverständlich darfst Du das Video nicht bei YouTube reinstellen, ohne die Gesichter unkenntlich zu machen.

Havege  19.10.2013, 23:58

Natürlich darfst Du das. Klebe ein Schild an Deine Tür, daß sich jeder, der Dein Haus oder Deine Wohnung betritt, sich damit einverstanden erklärt, per Video aufgenommen zu werden. Macht jeder Supermarkt. Das ist Hausrecht!

Sorry aber das greift hier so herum nicht.

Wenn die Polizisten auf Richterlichen Beschluss die Wohnung betreten, haben sie keine Wahl.

Goldmensch  20.10.2013, 12:23
@Havege

Wenn es mal ein richterlicher Beschluss wäre!!! Ist aber nur von Justizangestellten unterschrieben!!!

Havege  20.10.2013, 12:37
@Goldmensch

Die Anordnung einer Durchsuchung kann auch Mündlich oder Telefonisch erfolgen, muss also nicht von dem Richter unterschrieben werden.

Außerdem kann nicht nur ein Richter diese Anordnen.

§ 105 §StPO

(1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.

Goldmensch  20.10.2013, 13:02
@Havege

Ok, wo steht das mit telefonisch und mündlich??!! Du willst ja auch immer das ich alles belege mit § !!!

Havege  20.10.2013, 13:07
@Goldmensch

Ok, wo steht das mit telefonisch und mündlich??!! Du willst ja auch immer das ich alles belege mit § !!!

Das ergibt sich daraus dass es nicht vorgeschrieben ist dass diese Schriftlich zu erfolgen hat.

Also denke mal bitte ein wenig nach bevor du hier wieder deinen Unfug von dir gibst aus Hass auf Polizei und sonstiges ja?

PatrickLassan  20.10.2013, 14:53
@Havege

Wenn es mal ein richterlicher Beschluss wäre!!! Ist aber nur von Justizangestellten unterschrieben!!!

Den Unterschied zwischen Beschluss und Ausfertigung wirst du wohl nie verstehen.

Nur wenn die Polizisten damit einverstanden sind. Du darfst niemanden ohne seine Einwilligung filmen...

scben  19.10.2013, 23:42

Stimmt nicht ganz. Personen des öffentlichen Interesses oder eben auch Beamte in bestimmten Fällen schon. Wie es in diesem Fall ist weiß ich aber nicht und freu mich auf kompetentere Leute als uns beide.

Goldmensch  20.10.2013, 12:27
@scben

In meiner Wohnung darf ich filmen wen und wie immer iCH möchte. Wenn es jemanden nicht passt, soll er verschwinden!!!

Irgendwo stand das Einsätze von Polizisten grundsätzlich Ereignisse der Zeitgeschichte sind und somit veröffentlicht werden dürfen!

Havege  20.10.2013, 13:11
@Goldmensch

In meiner Wohnung darf ich filmen wen und wie immer iCH möchte.

Nein das darfst du nicht.

Irgendwo stand das Einsätze von Polizisten grundsätzlich Ereignisse der Zeitgeschichte sind und somit veröffentlicht werden dürfen!

Sehr überzeugend, es ging dabei nicht um Einsätze in privaten Räumen sondern um öffentliche Dinge wie Demonstrationen und anderes sich in der Öffentlichkeit abspielendes.

MoNoHomo 
Beitragsersteller
 19.10.2013, 23:41

Ja darum geht es ja, ich filme nicht sie sondern den Vorgang :) Promi's darf man ja auch Knipsen und Filmen in den peinlichsten Momenten :)

Havege  19.10.2013, 23:58
@MoNoHomo

Promi's darf man ja auch Knipsen und Filmen in den peinlichsten Momenten :)

Polizisten darfst du nur Filmen bei Polizeiaktionen und auch nur dann wenn diese irgendwie öffentlich sind.

In Privaten Räumen gelten andere Regeln, auch bei Prominenten !