Hausbrand welche Versicherung zahlt?
Hallo zusammen,
angenommen ich bin Eigentümer einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses.
Mein Mieter handelt grob fahrlässig und wegen ihm brennt das Haus ab.
Falls mein Mieter eine Haftpflichtversicherung hat, sollte diese ja im Regelfall zahlen.
Wer zahlt aber, falls dies nicht der Fall ist? Kommt die Gebäudeversicherung für den Schaden auf und holt sich das Geld vom Mieter zurück oder bleiben die Eigentümer auf den Kosten sitzen, falls der Mieter den Schaden nicht bezahlen kann?
Danke euch!
7 Antworten
Bis vor gut 20-30 Jahren war es hier in Bayern Pflicht eine Feuerversicherung zu haben, danach war es freiwillig und man musste selbst eine abschließen.
Jetzt ist die Feuerversicherung - soviel ich weiß - in der Hausrat(?) dabei.
Man sollte sich aber doch noch mal informieren wie es heut zutage ist, und notfalls eine abschließen.
Jetzt ist die Feuerversicherung - soviel ich weiß - in der Hausrat(?) dabei.
Stimmt. Die Hausratversicherung hat aber nichts mit einem Schaden am Gebäude zu tun.
Ich fürchte, da stimmt etwas nicht. In einem MFH kann ein Eigentümer keine einzelne Wohnung haben, wie auch? Wer bitte sind denn die Eigentümer, die ....?
Ich kenne keine VGV, die einen Mieter in Regress nimmt, wozu auch?
Er bezahlt ja die Beiträge für die VGV, also muss die auch leisten, so jedenfalls der BGH.
Ich kenne auch keinen ET, der sich mit einem Zeitwert aus einer PH abspeisen lässt, wenn die VGV die komplette Reparatur bezahlt.
Was bitte habt ihr denn für Billigstversicherungen?
In meinem Bestand haben die VGV noch nie einen Mieter in Regress genommen, nicht einmal den, der eigenmächtig seinen WW-Boiler getauscht hatte und in der Nacht danach die ganze Hütte unter Wasser gestellt hat.
Grund: "Prozessrisiko" zu groß, Fahrlässigkeit bzw. grobe gerichtsfest nicht zu beweisen.
Von Axa bis .... sind im Bestand.
Ich habe dir lediglich bewiesen, dass deine Antwort nicht korrekt ist....und jetzt kannst du weiter herumheulen...
Ich kenne keine VGV, so meine Antwort. Was bitte hast Du bewiesen?
Du schilderst vielleicht Deine Erlebnisse, mit Deinen Billigstversicherungen.
... und Dr. Klein ist nun mal für mich nicht zu gebrauchen.
...ich habe keinen einzigen Versicherer zitiert. Aber das kennen wir zur Genüge. Wenn du keine Argumente hast, faselst du wirres Zeugs...
Was soll einer machen, wenn er auf Dein Niveau runterkommen muss?
...fachlich und sachlich richtig antworten und kommentieren, aber das Niveau bleibt dir dauerhaft verwehrt.
meine Eltern hatten die Häuser zumind. bei der "Hessischen Brand" abgeschlossen in Kassel.
Als Vermieter sollte man das ja abgeschlossen haben, wenn vom Mieter nichts zu holen ist.
Vorschrift sind auch Rauchmelder
Einen Brandschaden reguliert vorrangig(!) die Gebäudeversicherung der WEG. Ob diese dann Regress vom Verursacher holt und dieser eine Haftpflichtversicherung hat, kann dir egal sein.
Kommt die Gebäudeversicherung für den Schaden auf und holt sich das Geld vom Mieter zurück
Genau so läuft es ab.
https://www.drklein-wowi.de/versicherung/geteiltes-leid-mieterhaftung-und-mieter-regress-der-gebaeudeversicherung/