Hausbrand welche Versicherung zahlt?

7 Antworten

Bis vor gut 20-30 Jahren war es hier in Bayern Pflicht eine Feuerversicherung zu haben, danach war es freiwillig und man musste selbst eine abschließen.

Jetzt ist die Feuerversicherung - soviel ich weiß - in der Hausrat(?) dabei.

Man sollte sich aber doch noch mal informieren wie es heut zutage ist, und notfalls eine abschließen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
wattdennnu2  31.01.2021, 12:21
Jetzt ist die Feuerversicherung - soviel ich weiß - in der Hausrat(?) dabei.

Stimmt. Die Hausratversicherung hat aber nichts mit einem Schaden am Gebäude zu tun.

Ich fürchte, da stimmt etwas nicht. In einem MFH kann ein Eigentümer keine einzelne Wohnung haben, wie auch? Wer bitte sind denn die Eigentümer, die ....?

Ich kenne keine VGV, die einen Mieter in Regress nimmt, wozu auch?

Er bezahlt ja die Beiträge für die VGV, also muss die auch leisten, so jedenfalls der BGH.

Ich kenne auch keinen ET, der sich mit einem Zeitwert aus einer PH abspeisen lässt, wenn die VGV die komplette Reparatur bezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
wattdennnu2  31.01.2021, 13:36
Ein Rückgriff des Gebäudeversicherers auf den Mieter ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen stillschweigenden Regressverzicht ausgeschlossen, wenn der Mieter den Schaden nur leicht fahrlässig verursacht hat.

https://www.drklein-wowi.de/versicherung/geteiltes-leid-mieterhaftung-und-mieter-regress-der-gebaeudeversicherung/

Hat der Mieter den Schaden allerdings grob fahrlässig verursacht, kann ihn der Versicherer in Regress nehmen. Basis hierfür ist § 86 Abs. 1 VVG, nachdem Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Dritte auf den Versicherer übergehen, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
schleudermaxe  31.01.2021, 14:13
@wattdennnu2

Was bitte habt ihr denn für Billigstversicherungen?

In meinem Bestand haben die VGV noch nie einen Mieter in Regress genommen, nicht einmal den, der eigenmächtig seinen WW-Boiler getauscht hatte und in der Nacht danach die ganze Hütte unter Wasser gestellt hat.

Grund: "Prozessrisiko" zu groß, Fahrlässigkeit bzw. grobe gerichtsfest nicht zu beweisen.

Von Axa bis .... sind im Bestand.

wattdennnu2  31.01.2021, 16:56
@schleudermaxe

Ich habe dir lediglich bewiesen, dass deine Antwort nicht korrekt ist....und jetzt kannst du weiter herumheulen...

schleudermaxe  31.01.2021, 16:57
@wattdennnu2

Ich kenne keine VGV, so meine Antwort. Was bitte hast Du bewiesen?

Du schilderst vielleicht Deine Erlebnisse, mit Deinen Billigstversicherungen.

... und Dr. Klein ist nun mal für mich nicht zu gebrauchen.

wattdennnu2  31.01.2021, 18:09
@schleudermaxe

...ich habe keinen einzigen Versicherer zitiert. Aber das kennen wir zur Genüge. Wenn du keine Argumente hast, faselst du wirres Zeugs...

schleudermaxe  31.01.2021, 20:47
@wattdennnu2

Was soll einer machen, wenn er auf Dein Niveau runterkommen muss?

wattdennnu2  01.02.2021, 09:45
@schleudermaxe

...fachlich und sachlich richtig antworten und kommentieren, aber das Niveau bleibt dir dauerhaft verwehrt.

Einen Brandschaden reguliert vorrangig(!) die Gebäudeversicherung der WEG. Ob diese dann Regress vom Verursacher holt und dieser eine Haftpflichtversicherung hat, kann dir egal sein.

Kommt die Gebäudeversicherung für den Schaden auf und holt sich das Geld vom Mieter zurück

Genau so läuft es ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung