Mehrfamilienhaus Wasserleitung angebohrt - welche Versicherung zahlt?

3 Antworten

Hallo Scarf,

ich kann mir nicht vorstellen, dass im Teilungsvertrag steht, dass Schäden, die einzelne Wohnungseigentümer verursachen, nicht versichert sind. Der Teilungsvertrag regelt eigentlich nur die Eigentumsverhältnisse. Welche Schäden reguliert werden und welche nicht, ergibt sich aus den VGB (Versicherungsbedingungen zur Gebäudeversicherung). Bruchschäden an innerhalb des Gebäude verlaufenden Wasserleitungen sind grundsätzlich versichert. Daher dürfte dieser Schaden über die Gebäudeversicherung versichert sind. Eine mögliche Einschränkung wäre höchstens, dass man Dir vielleicht grobe Fahrlässigkeit vorwerfen könnte (wäre im Einzelfall zu prüfen), wobei auch derartige Schäden oft mitversichert sind.

Eine Ablehnung der privaten Haftpflichtversicherung mit der Begründung, dass unklar sei, wem Du einen Schaden zugefügt hast, kann ich mir auch nicht vorstellen. Wasserleitungen gehören meistens zum Gemeineigentum. Dadurch hast Du also die anderen Eigentümer und anteilig auch Dich selbst geschädigt. Solltet Ihr z. B. 10 Eigentümer sein, so haftest Du gegenüber Deinen Nachbarn also zu 9 Zehntel. Auf dieser Basis sollte eine private Haftpflichtversicherung auch in die Regulierung eintreten.

Also wie gesagt, Versicherungsschutz dürfte über beide Versicherungen bestehen, wobei es vernünftiger wäre, zunächst die Gebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen, weil hier (zumindest zunächst) kein Verschulden geklärt werden muss und die Regulierung darüber hinaus zum Neuwert (Haftpflicht nur Zeitwert) erfolgt.

Du solltest Euren Verwalter mit diesen Tatsachen noch einmal konfrontieren. Viel Erfolg.

scarf 
Beitragsersteller
 11.06.2013, 15:58

Mit der Haftpflicht habe ich telefoniert. Sie argumentiert, daß kein Fremder geschädigt wurde, sondern wir, weil die Wasserleitung durch unsere Wohnung führt. Nun ja, da die Versicherung sowieso erst (auf unserem Wunsch) ab 500 € zahlt, ist das Thema mit dieser erledigt.

Wir haken bei der Hausverwaltung nochmal nach. Danke für die Hilfe.

scarf 
Beitragsersteller
 18.11.2013, 13:18
@scarf

Die Gebäudeversicherung hat abgelehnt zu zahlen.

Die Auskunft der HPV am Telefon war falsch. Es existiert gar keine Selbstbeteiligung. Es ist schon interessant, mit welchen einfachen Mitteln man schon abgebügelt werden soll. Danach habe ich einen Anwalt aufgesucht und siehe da - die Fa. Asstel aus Köln sah sich bemüßigt, den Fall erneut zu prüfen. Sie haben nunmehr deshalb nicht gezahlt, weil es sich bei der senkrechten Wasserleitung nicht um eine Hauptversorgungsleitung handelt.

Die Versicherung habe ich zum 31-12 gekündigt!

Wo genau, in welchem Bereich dieses Mehrparteienhauses hast du denn die Leitung angebohrt?

Auf jedenfall ist dieser Schaden ein Fall für die Wohngebäudeversicherung, denn hier hat Wasser bestimmungswidrig seine Einrichtung verlassen.

In welchen Grad hier fahrlässig gehandelt wurde kann ich nicht beurteilen.

Die Entschädigungssumme ermittelt sich jedoch aus diesem Grad heraus, da es keine "Ja oder Nein" Entscheidungen in einem derartigen Schaden im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mehr gibt.

Siehe hierzu: § 81 VVG Herbeiführung des Versicherungsfalles

(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.

(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Da ihr den Schaden eh schon aus Schadensminderungsgründen behoben habt, ihr euch eh schon eine Zahlung der Versicherung abgeschminkt habt, so könnte eine Meldung an die Wohngebäudeversicherung dieses Schadens euch nur "Gewinn" bringen.

Also los, warauf wartet ihr noch;-)

Die Gebäudesubstanz ist Gemeineigentum, das über die Wohngebäudeversicherung gedeckt ist. Die reinen Reparaturkosten gehen also zu Lasten der Leitungswasserversicherung.

Diese kann dich aber in Regress nehmen. Dieser wäre dann durch deine private Haftpflicht gedeckt. Falls dein eigener Hausrat in Mitleidenschaft gezogen wurde, ist deine Hausratversicherung zuständig.