Haus Zwangsversteigerung durch ex Frau?
Hallo zusammen
Ich und meine ex Frau haben 2001 ein Mehrfamilienhauses gekauft in Grundbuch stehen wir beide und der Kredit läuft auch auf uns.
Seit 2003 sind wir geschieden sie hat bis heute kein Cent bezahlt Plus unsere gemeinsame Kinder wohnen dadrin. Nun nach 16 Jahren kommt ein Brief steht drin Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft wg. ZVS Aufheb. D gemeinschaft.
Ehrlich gesagt finde ich das total ungerecht was bedeutet das kann ich ein Versteigerung verhindern?
5 Antworten
Da ihr Miteigentümer seid, kann jeder der Miteigentümer die Zwangsversteigerung des gesamten Grundstücks beantragen. Das hat deine Ex-Frau offenbar gemacht.
Die Versteigerung verhindern ist im Regelfall nicht möglich. Ihr könnt euch höchstens darauf einigen, dass ihr das Grundstück freihändig veräußert, da hier meist ein höherer Kaufpreis zu erzielen ist und geringere Kosten anfallen. Sofern die Kinder noch minderjährig sind, kann in einigen Fällen eine einstweilige Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
In beiden Fällen wird es aber wohl Streit unter euch geben, wer wie viel vom Erlös erhält, da du der Meinung bist, dass sie dir noch Geld schuldet. Daher kann man dir hier nur raten, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der dich in dieser Angelegenheit vertritt und ggf. Ansprüche gegen die Ex-Frau geltend macht.
wenn du beweisen kannst dass du das meisste Geld dass du in das Haus investiert hast schon vor der Ehe hattest brauchste dies schon mal nicht an sie zahlen.
Ansonsten werdet ihr Zugewinngemeinschaft haben. Wenn sie vor ihrer Ehe nichts hatte und auch während der Ehe wird nur das Vermögen aufgeteilt dass sozusagen durch deinen Lohn hinzu gekommen ist. Davon kannste aber einiges noch abziehen wie Aufwendungen Fahrten zur Arbeit usw.
Sprich mit einem Anwalt darüber.
Eines ist sicher, 50% vom Haus wird sie nicht bekommen
Was ist.dann mit der Zwangsversteigerung die sie beantragt hat
mein Haus wurde auch in der Ehe gekauft. Konnte beweisen dass ich das Vermögen schon vorher hatte
zu einer Versteigerung würde es nur kommen wenn du 50% Zugewinn also nur den nicht zahlen könntest. Selbst wenn er 20000 € wäre braucht Haus nicht versteigert werden da du dein Darlehen noch mal aufstocken kannst und dann in aller Ruhe das Darlehen zurückzahlen.
Das sind alles schöne Rechungen, die mit der Frage aber nur wenig zu tun haben. Es geht um die Aufhebung einer Gemeinschaft. Die kann jeder Miteigentümer beantragen, unabhängig davon wer wann was gezahlt hat.
ich mach mal eine Rechnung.
Haus kostet 100.000€
vor der Ehe hattest du 30.000€
Beim Hauskauf nimmst du das Geld her.
Restschuld 70.000€ ( Darlehen )
Auf das Darlehen zahlst du wärend der Ehe 10.000€ ein.
Restschuld 60.000€
Nun kommt es zur Scheidung.
Ihr hattet wegen dieser 10.000€ die du eingezahlt hast einen Zugewinn von 10.000€.
Dieser und nur dieser wird auf Beide 50:50 aufgeteilt.
In diesem Fall musst du an deine Ex 5.000€ zahlen.
Wenn du das Haus behalten willst zahlste Restdarlehen alleine ab
wenn du wie gesagt die 100.000€ schon vor deiner Ehe hattest bekommt sie von denen nichts davon.
Von dem was du während Ehe zuverdient hast gehört ihr 50%
meine Ex dachte auch sie steht im Grundbuch was auch der Fall war und ihr gehört dann 50% vom Haus.
Tja sie hat sich geirrt. Von dem Haus hat sie gerade mal 0 € bekommen.
Dafür konnte sie einige Möbel mitnehmen
Habe alles selber bezahlt 100.000 Kapital und so weiter sie hat bis heute nicht 1 Cent bezahlt. Ist es möglich das ich Ihren Anteil bekomme wenn ich es nachweise das sie nichts bezahlt hat.
Also 2001 haben ich das Haus gekauft war sie noch in der Ausbildung bis 2003 hat sie nichts bezahlt. Seit 2003 sind wir geschieden bis heute hat sie nicht einmal eine Rate bezahlt. Plus habe ich noch von der ehe 2 gemeinsame Kinder. Die auch in dem Haus wohnen wir sehen sie seit 16 Jahren nicht.
du musst das rechnen was du während Ehezeit hinzu verdient hast. Davon gehen Lebenshaltungskosten weg.
Da wo sie dich abkassieren kann ist die Summe die du entweder mehr an Geld hast sprich Geld was du vor der Ehe noch nicht hattest und die Summe die du während der Ehe verdient und in das Haus investiert hast.
Das nennt man Zugewinn.
Wenn dieser Zugewinn wie vorhin berechnet nur 10.000€ betragen würde braucht das Haus nicht versteigert werden da sie nur einen 50% Anspruch auf die 10.000€ hat. Selbst wenn das Haus eine Wertsteigerung erfahren hat wird sie davon wenig bekommen da du dabei das meisste eingezahlt hattest.
Ich bin mir ziemlich sicher dass deshalb Haus nicht versteigert wird.
Soll ich jetzt beruhigt sein oder nicht
ja das kannste
Als Miteigentümerin hat sie einen Anspruch auf Auflösung der Gemeinschaft. Aus diesem Anspruch kann sie jederzeit die Zwangsversteigerung betreiben.
Eine wesendliche Frage ist, ob die Grundschulden höher sind als der Verkehrswert. Häufig sind solche Versteigerungen dann erfolglos.
Verhindern kannst du die Versteigerung nur, wenn du dich außergerichtlich mit deiner Ex einigst und sie den Versteigerungsantrag zurücknimmt.
Verhindern können Sei das durch eine Einigung mit der Betreiberin.
Im Übrigen zeichnet sich doch hier die Lösung für beide ab.
Jeder erhält nach Abzug der Verfahrenskosten und den Forderungen der dem Verfahren beigetretenen Gläubiger die Hälfte des danach aus dem Meitsgebot verbleibenden Erlös.
Soweit Sie selber Forderungen gegen Ihre Frau geltend machen können, melden Sie die beim Amtsgericht an; einen entsprechnden Hinweis haben Sie mit der Bekanntgabe des Verfahrens vom Amtsgericht erhalten.
In jedem Falle sollten Sie dem Verfahren beitreten!
Das stärkt Ihre Position.
Habe ein Widerspruch eingelegt..
Der Beitritt zum Verfahren wäre die klügere Entscheidung!
Weshhlb sehen Sie im Widerspruch einen Sinn?
Ich denke da solltest Du einen Anwalt einschalten!
Ein Anwalt hab ich aber was wenn es Versteigert wird obwohl sie nichts geleistet hat
Das solltest Du ja mit Deinem Anwalt klären.
Zumal ich es absurd finde ein Haus in denen noch die Kinder wohnen zu versteigern. Ich glaube das geht gar nicht. Aber Dein Anwalt wird Dich sicherilch aufklären.
Sofern Sie berechtigte Forderungen beim Amtsgericht anmelden, werden diese bei der Erlösverteilung brücksichtigt.
Ich will aber nicht das es Versteigert wird warum den auch... nach 16 Jahren kommen und sagen so ich möchte es Versteigern so ungerecht kann es nicht sein. Kein Cent abbezahlt und Erlös fordern wo sind dann meine rechte
Es handelt sich nicht umsonst dem Namen wie der Bestimmung nach um eine Zwangsversteigerung und kein Wunschkonzert.
Folgen Sie meiner Empfehlung und Sie machen aus der Not noch ein wenig Tugend.
Das Haus wurde in der Ehe gekauft nicht vor der ehe