Dürfen die unser Grundstück aufbuddeln um an die Leitungen zu kommen?
Guten Morgen, neben uns wird ein Haus gebaut und dort fehlen noch Anschlüsse. Jetzt wurde gesagt, dass auf unseren Grundstück diese Anschlüsse sind und freigelegt werden müssen. D. h. unser Rasen wird aufgebuddelt, den wir dieses Jahr mühselig angelegt haben. Dürfen die sowas?
6 Antworten
Ja das dürfen sie, normalerweise werden die Leitungen außerhalb eines Privatgrundstücks gelegt, manchmal geht das aber nicht, oder die Leitungen entstanden bevor es Provatgrund war.
In unserem Fall liegt die Abwasserableitung auch auf unserem Grund. Früher war am forderen Teil des Grundstücks noch keine Straße, die Straße wurde gebaut und als Ausgleich dafür bekamen die früheren Eigentümer daneben Grund hinzugezählt, weil man im forderen Teil Grund abgezogen hat für die Straße. Und den Teil den sie als Ausgleich bekommen haben, dort liegt die Leitung für den ganzen Ort. Davor lag es auf einer unbebauten Wiese die der Stadt gehörte.
Bei uns steht diese Leitung gar nicht im Grundbuch, sollten wir eines Tages diesen Teil bebauen wollen müssen sie auf ihre Kosten die Leitung entfernen und neben dran legen. Man kann ja kein Haus drauf bauen oder einen Keller wenn dort die Leitung verläuft, senkrecht über das ganze Grundstück.
Das könntet ihr evtl. auch machen wenn es nicht im Grundbuch steht.
Es geht hier weniger um den Rasen, sondern vielmehr um eine evt. Baulast die eingetragen werden müßte - bei euch! Denn es fließen dann Abwässer des Nachbarn über euer Grundstück, bzw. Versorgungsleitungen kommen von eurem Grundstück zum Nachbar. Ohne Baulast geht das für meine Begriffe rechtlich nicht.
Es kommt drauf an: Ohne ein Leitungsrecht das im Grundbuch steht oder einer Baulast die im Baulastenverzeichnis steht darf keiner den Rasen aufbuddeln.
Haben die keine andere Möglichkeit, gäbe es noch ein Notleitungsrecht, das aber bezahlt werden muss.
Grundbuch und Baulastenverzeichnis (Grundbuchamt) einsehen und dann mal auf www.nachbarschaftsstreit.de. lesen die haben ein Wegerechtsforum das sehr kompetent ist
Kurz und knapp - Ja das muss man als Eigentümer hinnehmen.Liest sich zwar sehr juristisch, aber Wikipedia gibt weitere Aufklärung, besonders unter "Rechtsfragen"
ttps://de.wikipedia.org/wiki/Leitungsrecht
Ja natürlich. Ihr seid nicht die einzigen, die Strom und Internet wollen!