Ablauf "Hausauszahlung" nach Trennung

2 Antworten

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Seid Ihr Euch wegen dem Geld einig, zuerst zur Bank, dann zum Notar. Wenn nicht zuerst zum Anwalt.

Basti2709 
Beitragsersteller
 17.09.2013, 09:27

Ja sind uns einig...brauchen diesbezüglich keinen Anwalt.

es stellt sich erstmal die frage seid ihr verheiratet oder eine eingetragene lebensbemeinschaft... wer hat die verträge unterzeichnet und wer hat gezahlt ....

Basti2709 
Beitragsersteller
 17.09.2013, 09:29

Unverheiratet aber auch keine eingetragene Lebensgemeinschaft. Wir beide sind zu 50% im Grundbuch und bei der Bank eingetragen.

seraphazrael  17.09.2013, 09:35
@Basti2709

eine ausbezahlung ist dann jederzeit freiwillig an einen möglich also zum notar findet sich kein kompromiss wer das haus nimmt so zum anwalt ... zur schuld bei der bank gilt da zahlen beide solange die bank nicht einer schuldübertragung zustimmt da ihr beide vertragparteien seid und somit beide haften ... bei dem schuldumschreiben gibts dann einen neuen vertrag mit neuen zinsen ob sich das lohnt ist fraglich ...