Ablauf "Hausauszahlung" nach Trennung
Wie ist der Ablauf bei Auszahlung des Ex-Partners für das gemeinsam gebaute Haus nach einer Trennung?
Muss ich zuerst zu einem Notar, der dann die Schuldhaftentlassung bei meiner Bank veranlasst? Oder muss ich zuerst zur Bank, die Schuldhaftentlassung beantragen (was kostest dies?) und mit der dann hoffentlich genehmigten zum Notar der sich um das weitere kümmert?
2 Antworten
Seid Ihr Euch wegen dem Geld einig, zuerst zur Bank, dann zum Notar. Wenn nicht zuerst zum Anwalt.
Ja sind uns einig...brauchen diesbezüglich keinen Anwalt.
es stellt sich erstmal die frage seid ihr verheiratet oder eine eingetragene lebensbemeinschaft... wer hat die verträge unterzeichnet und wer hat gezahlt ....
eine ausbezahlung ist dann jederzeit freiwillig an einen möglich also zum notar findet sich kein kompromiss wer das haus nimmt so zum anwalt ... zur schuld bei der bank gilt da zahlen beide solange die bank nicht einer schuldübertragung zustimmt da ihr beide vertragparteien seid und somit beide haften ... bei dem schuldumschreiben gibts dann einen neuen vertrag mit neuen zinsen ob sich das lohnt ist fraglich ...
Unverheiratet aber auch keine eingetragene Lebensgemeinschaft. Wir beide sind zu 50% im Grundbuch und bei der Bank eingetragen.