Haus zu 50% geerbt, anderer Besitzer im Pflegeheim, darf Sozialamt Haus enteignen, wenn ich einziehe?

7 Antworten

Enteignen nicht, aber für den genuzten Teil des Miteigentümers eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen.

Andere Frage: ist die Tante im Pflegeheim noch geschäftsfähig?

Die Sozialkasse schaltet sich hier so schnell nicht ein, diese meldet Ansprüche an, wenn sie Leistung erbringen soll. Aktiv werden muss also der Betreuer der Tante bzw. die Tante noch selbst bevor das eigene Vermögen verbraucht ist.

Man möge mich eines besseren belehren, aber meiner Meinung nach bist du gegenüber der Großtante nicht unterhaltspflichtig.

Wenn du das Haus übernehmen willst, lass ein Gutachten machen und zahl die Tante aus. Steht die Tante unter Betreuung kläre das mit dem Betreuer.

Da die Eltern der Tante vermutlich nicht mehr leben, erben in gesetzlicher Erbfolge nach der Tante die Geschwister, bzw. deren Kinder falls die Geschwister bereits verstorben sind.

psydefekt 
Beitragsersteller
 24.01.2018, 19:05

Es steht momentan ein Termin mit einem Amtsrichter an, der die Geschäftsfähigkeit überprüfen soll, leider ist sie sehr dement. Der Betreuer meiner Großtante ist mein Vater

Mein Problem ist, dass ich nur der Großneffe bin, der andere jedoch Neffe. Er erbt also den anderen Anteil des Hauses. Ich frage mich nur, ob ich durch den Tod meiner Mutter, auch erbberechtigt bin, da Sie ja eine Nichte der Großtante war,

kabbes69  24.01.2018, 19:54
@psydefekt

Hatte die Tante deinen Vater bereits vorher schriftlich als Betreuer bestellt? Ein Richter prüft keine Geschäftsfähigkeit, das entscheidet ein Arzt?

Könnte es sein, dass der Richter prüft, ob er deinen Vater ( der sich bereit erklärt hat, den Job zu übernehmen) als Betreuer legitimiert?

Erbrecht: Deine UrOma hatte 4 Kinder:

1 kinderlose Dame im Pflegeheim

1 kinderlose Dame verstorben

1 Elternteil (verstorben) deiner Mutter, (ebenfalls verstorben), 1 Kind = dich

1 Elternteil (verstorben) 1 Kind = Neffen.

Ich müsste mich schwer irren, wenn du und der Neffe hier nicht zu jeweils 1/2 erben würdet.

Aber das spielt keine Rolle, wenn du das Haus als Alleineigentümer übernehmen willst, solange die Tante noch lebt.

Daher auf jeden Fall der Gutachter für den Hauswert. Gesetzt dem Fall dein Vater wird gerichtlich bestellter Betreuer muss der Kaufvertag zwischen dir und deinem Vater vom Richter genehmigt werden. Das Geld muss auf ein Konto der Tante gestellt werden, dein Vater muss hier jährlich Rechenschaft ablegen. Ist noch was über, wenn die Tante stirbt = Erbmasse.

Anderer Fall: du machst jetzt nichts, für den Halbanteil des Hauses verlangt das Sozialamt Nutzungsentgelt ( ganz vermieten?) Geld langt nicht, Tante stirbt, es sind Schulden der Tante vorhanden, du und Neffe schlagen Erbe aus. Dann bist du am Haus in einer Erbengemeinschaft mit der Finanzverwaltung deines Landes. Für mich eindeutig die schlechtere Variante .

Von einer lebenden Tante kann man noch nicht erben, bleibt also bei 50% welche zur Pflege verwertet werden kann ! Meine Ansicht ! Mfg.

ich habe ein Haus zu 50% von meiner kinderlosen Großtante aufgrund eines Testamentes geerbt

Somit gehören dir also 50% des Objektes.

Leider reicht das gesparte Geld der zu pflegenden Schwester bald nicht mehr, um die Kosten der Pflege zu decken, sodass vom Sozialträger wahrscheinlich auf ihr Eigentum (50% des Hauses) geschaut wird, ein Testament ist ihrerseits auch nicht vorhanden.

Ja, das Sozialamt als Kostenträger wird die Immobilie verwerten, sofern kein Angehöriger in die Pflicht genommen werden kann.

Kann der Sozialträger ihre 50% des Hauses dazu verwenden, um die Kosten zu decken?

Ja.

Ich hatte vor in das Haus einzuziehen und zu renovieren und natürlich alles ins Grundbuch einzutragen.

Das kannst du dann vergessen. Das Sozialamt wird die Zwangsversteigerung beantragen, und du erhältst aus dem Erlös 50% nach Abzug der Kosten des Verkaufs. Einziger Ausweg: Du kaufst dem Sozialamt bei der Versteigerung die andere Hälfte ab.

Es existiert außer mir noch ein weiterer Verwandter, auch ein Neffe der beiden Schwestern , sehe ich es richtig, dass dieser den Anteil der noch lebenden Schwester zu 50% erbt?

Das hängt von der Erbfolge und ggfs. testamentarischen Verfügungen ab.

Insgesamt "besäße" ich also 75% des Hauses?

S.o.

psydefekt 
Beitragsersteller
 24.01.2018, 17:06

Gibt es denn einen "Schwellenwert" ab dem das Sozialamt diese Schritte einleitet?

FordPrefect  24.01.2018, 18:16
@psydefekt

Naja, was heißt schon Schwellenwert? Es ist Pflicht des Sozialamts, das Vermögen der zu pflegenden Personen zu verwerten, statt diese Kosten der Allgemeinheit aufzubürden. Solange sich ein Angehöriger findet, der die Rechnungen bezahlt, wird wohl auch niemand die Zwangsvollstreckung betreiben. Eine Zwangshypothek einzutragen könnte dem Kostenträger aber durchaus einfallen.

sassenach4u  24.01.2018, 19:33
@psydefekt

In dem Moment, wenn klar ist, das das Vermögen der Großtante aufgebraucht ist, dann handelt das Sozialamt. Denn warum sollen die Steuerzahler für sie aufkommen, wenn verwertbares Vermögen da ist. Du kannst ja an das Sozialmat herantreten und ihm anbieten, die andere Hälte für den ortsüblichen Marktwert zu kaufen. Vlt. lassen die sich darauf ein und damit wird die Zwangsversteigerung umgangen. Den dabei hats du dann kein Haus. Und einziehen dort kannst du nur mit Genehmigung des zuständigen Amtsgerichtes. Auch wenn dein Vater ihr Betreuer ist, darf er das nicht entscheiden. Und verändern dürftest du nichts. Wie soll das also gehen?

Bei starker Familienbindung lohnt sich eine Zweckgemeinschaft in Rechtsform wo dann schriftlich alle hinterlegt wird beim Notar. Insgesamt holt sich der Staat so oder so bei Verwandten das Geld.