Kann man in ein altes Haus einziehen (geerbt),ohne das man es renovieren muss?
ich sehe oft alte Häuser,die vererbt wurden und dann abgerisssen werden. Ein Bekannter sagte mir ,dass man ein geerbtes altes Haus zuerst renovieren muss,bevor man einzieht. Stimmt das,wenn das Haus nicht mehr auf den neuesten Stand ist (50 Jahre alt oder älter) ?
4 Antworten
Muss.....nein. Vielleicht sollte. Ihr solltet euch selbst ein Bild von dem Haus und seinem Zustand machen.
Dabei stellt man dann fest, was wichtig ist und vor einem erneuten Einzug gemacht werden muß. Das fängt manchmal schon bei den Tapeten an.......
Das ist natürlich eine ganz andere Sachlage. Also erst einmal:
lebenslang kann er dort nur wohnen, wenn das im Grundbuch eingetragen ist.
Ob er das so verlangen kann, Erbe bringt das Haus auf den neuesten Stand solange er dort noch wohnt, mußt mit einem Anwalt geklärt werden. Er kann nicht verlangen, dass die Verwandten, die das erben werden - die Erblage kann sich durch Tod auch wiederum ändern - jetzt schon für die Renovierung, bw. Modernisierung/Sanierung aufkommen sollen.
Und dann kommt es noch drauf an, ob das Haus unter Denkmalschutz steht. Da würde es ggf. Zuschüsse geben.
Wenn er aber kein Testament machen will, tritt die gesetzliche Erbfolge erst nah seinem Ableben ein. Also, warum will er das alles jetzt modernisiert haben von einem Erben, der dann vielleicht gar keiner ist?
Das ist alles etwas verworren.
Man hat mich hier wohl falsch verstanden.
1. Meine Frage war,ob es gesetzlich vorgeschrieben ist,dass der Erbe eines altes Hauses gesetzlich verpflichtet ist zu renovieren.
Zum Beispiel wegen Energiesparverordnung,damit bei einen neuen Einzug nicht so viel Ernergie verbraucht wird.
Der jetzige Eigentümer des Bauernhauses verlangt nicht eine Renovierung von Nachfolger !!
Der Eigentümer - ein Bekannter von mir - meinte nur,dass der Nachfolger gesetzlich verpflichtet ist ,dass Haus auf den Stand zu bringen,der gestzlich vorgeschrieben ist.
Ich weiss überhaupt nicht,was überhaupt gesetzlich vorgeschrieben ist.
Aber vielen Dank für deine Antwort ! Du bekommst dafür von mir die höchste Auszeichnung.
Vielen Dank..... ob das gesetzlich vorgeschrieben ist, weiß ich auch nicht. Deswegen mein Vorschlag, das mit einem Anwalt zu klären....nicht, um den Bekannten zu ärgern oder so, sondern wie einfach die Sachlage ist.
Das kommt auf den Zustand des Hauses an.
Wurde regelmäßig renoviert, kann es durchaus sein, dass du problemlos erst mal so drin wohnen kannst.
Natürlich musst du verschiedene Dinge checken.
- Ist die Heizung noch in Ordnung?
- Ist die Elektrik noch ok?
- Wie sieht es mit den Wasserrohren aus?
- Sind die Abwasserleitungen dicht?
Die Lebensdauer eines Massivhauses sollte bei bei halbwegs guter Pflege mindestens 100 Jahre betragen.
Du mußt ein geerbtes Haus nicht renovieren lassen, sondern kannst es abreißen lassen! Natürlich nur, wenn dieses Haus nicht unter Denkmalschutz steht!
Das kommt sehr auf den Zustand an. Wenn ein Haus 50 Jahre ist und immer halbwegs darauf geachtet wurde muss man halt ausmalen und vielleicht die Böden machen.
Wurde aber nie etwas renoviert kann es schon umfangreicher werden wenn man auch Leitungen erneuern muss usw.
Mein Haus ist 120 Jahre, es wurde aber immer alles notwendige gemacht, hier hat es gereicht auszumalen. Einige Sachen hab ich gemacht weil ich es einfach anders haben wollte als meine Vorfahren.
Es geht darum : Ein Bekannter von mir,ledig,keine Kinder muss irgendwann mal das Haus ,einen kleinen Bauernhof, vererben.
Braucht kein Testament machen.Es geht dann nach der gesetzlichen Erbfolge.
Der erzählte mir,dass er lebenslänglich dort wohnen kann,aber die nach ihm kommen zuerst das Haus auf den neuesten Stand bringen muss -Energiesparverordnung usw.
Eine komplette Aufrüstung,Wärmepunpe,dachisolierung,Isolierfenster usw. kann dann 100000 Euro kosten oder noch mehr.
Mir ist bekannt,das in einen Haus mit mehreren Eigentumswohnungen ,ein einzelner Eigentümer überstimmt werden kann ,eine Wärmedämmung durchzuführen.
Es muss also geld in eine Wärmedämmung aufbringen,od er will oder nicht.