Haus zur Hälfte geerbt?
Meine Mutter ist vor 5-6 Jahren zu ihrer Mutter gezogen um sich um sie zu kümmern. Nun ist sie verstorben und meine Mutter hat mit ihrer Schwester zusammen das Haus geerbt. Meine Mutter hat keine finanziellen Rücklagen und hat aufgrund der Pflege ihrer Mutter auch keinen Job gehabt die Jahre. Jetzt will ihre Schwester das sie bis Ende des Jahres auszieht damit das Haus verkauft wird. Eigentlich wollte meine Mutter in dem Haus wohnen bleiben und durch Vermietung meine Tante später auszahlen. Welche Möglichkeiten und Rechte hat meine Mutter jetzt? Kann meine Tante sie überhaupt einfach so rauswerfen wenn beide 50% des Hauses geerbt haben? Hat sie nicht Anspruch auf eine "Entschädigung" z.B. Wohnrecht durch die Pflege?
5 Antworten
Gehen wir mal theoretisch davon aus, deine Mutter kann die Schwester nicht auszahlen ist aber auch nicht bereit das Haus zu verkaufen, verweigert die Unterschrift eines Kaufvertrages. Dann kann die Tante "nur" die Teilungsversteigerung beantragen. Das kann für beide ein Verlustgeschäft werden. Einen Anspruch auf Entschädigung hat deine Mutter leider nicht, dass hätte die Oma in einem Testament regeln müssen.
Das Haus könnte bewertet werden, deine Mutter übernimmt es und überträgt der Schwester den Nießbrauch an der vermietbaren Wohnung, der erlischt, wenn der halbe Hauswert erreicht ist. Unterhaltungskosten zu Lasten deiner Mutter. So würde ich auf jeden Fall versuchen das Problem zu lösen. Unter der Voraussetzung, dass ich als alleinstehende Frau auch in der Lage bin das Haus zu unterhalten.
Sie muss deine Tante auszahlen oder das Haus wird verkauft. Der Erlös wird dann geteilt.
Deine Mutter muss ihre Schwester auszahlen. Das rettet vorm Auszug.
Sollte deine Tante sich auch da querstellen hilft leider nur ein Anwalt.
Wenn sie nicht über genügend Rücklagen verfügt um die Tante auszuzahlen, könntest eventuell du einspringen?
Hat sie nicht Anspruch auf eine "Entschädigung" z.B. Wohnrecht durch die Pflege?
Nein, das hat sie nicht! Wenn deine Mutter in dem Haus wohnen bleiben will, muss sie ihre Schwester auszahlen.
Ich denke das die Mutter durchaus im Haus wohnen kann, solange die laufenden Kosten fürs Haus bezahlt werden kann Sie niemand zum Verkauf Ihres Anteils zwingen. Die Schwester kann gerne Ihren Anteil verkaufen, wenn Sie Jemand findet der ein halbes Haus kaufen will indem Jemand wohnt. Schön wird das wohnen aber nicht ich denke es würde ne Schlammschlacht geben.
nein, deine mutter kann darin wohnen, eigentümer haben immer ein recht, in ihrer immobilie zu leben
deine mutter muss sofort auszahlen, wenn sie das ganze haus will und die schwester das verlangt
lasst die schwester das verkaufen, ansonsten wird es versteigert, zur auflösung der gemeinschaft
da erzielt man schlechtere kurse, einigt euch mit der schwester und versucht es freihändig zu verkaufen
wenn ihr da anfangt, euch zu streiten, wird es einfach zwangsversteigert