Haus wurde Zwangsversteigert, dürfen wir das Laminat behalten?
Hallo! Leider wurde unser Haus Zwangsversteigert und wir müssen sehr bald ausziehen. Meine Eltern würden gerne das Laminat mitnehmen, welches wir bei Einzug selber installiert haben (wir haben es also selbst bezahlt). Der neue Besitzer meint jedoch, dass dies nicht ginge und wir das Laminat laut Paragraph 93BgB im Haus lassen müssen. Meine Eltern sind erzürnt, einen Anwalt können wir nicht leisten. Wenn man meine Eltern fragt, können wir selbst die Terasaenplatten (auch in Eigenleistung installiert) mitnehmen.
Kennt ihr euch aus, meint ihr er möchte uns einschüchtern?
9 Antworten
Gebrauchtes Laminat ist ja nicht viel wert - da lohnt sich kein Streit darüber, geschweige einen Anwalt zu bezahlen.
ihr dürft alles mitnehmen was nicht fest eingebaut ist.. die terassenplatten müßen liegen bleiben... einbauschränke z.B. bleiben drin... aber loser laminat ... ist halt lose verlegt... also mitnehmen... ist wie ein teppich zu sehen... auch wenn ihr z.B noch lose fliesen paketeweise rumstehen habt... sind lose... mitnehmen
haben leider in der näheren bekanntschaft den fall gehabt... das laminat war lose verlegt , genau wie der teppichboden , beides wurde mitgenommen vom alten besitzer.... und fertig.. der neue hat dann noch versucht mit einem anwalt was zu machen...aber umsonst... dann müßten die dafür vorgesehenen gesetze sich in den letzten 2 jahren geändert haben... vor 2 jahren stand in dem schreiben an den gegnerischen anwalt... ALLES WAS NICHT FEST EINGEBAUT IST ; GEHÖRT NICHT ZUM WOHNHAUS !!!! den letzten satz deines kommis hättest du dir sparen können
Kommt drauf an, ob es fest mit dem Haus verbunden ist. wenns nur drauflegt klar aber wenns fest ist, würde ich da mal nachfragen.
und je nach preis des belags lohnt sich ein Anwalt eventuell doch. ihr müsst ja sonst neuen belag kaufen.
Laminat ist mindestens Zubehör und mit ersteigert. Leider.
Fragen sie die Schutzgemeinschaft für Bank- und Spakassenkunden eV
Fragt den neuen Eigentümer um Erlaubnis - nur der kann das entscheiden.
Sobald man Laminat verlegt, wird es im rechtlichen Sinne mit dem Haus verbunden. Der Käufer erwirbt damit auch Eigentum daran.
Deine Ansicht macht rechtlich und praktisch keinen Sinn