Haus Miteigentum 50/50, welche Rechte und Pflichten gibt es?
Hallo,
Eine ehemalige eingetragene Lebenspartnerschaft hat sich ein Haus gekauft.
Die stehen zu jeweils 50 Prozent im Grundbuch drin und jeweils 50 Prozent im Kreditvertrag, der jetzt abbezahlt ist und den beiden Parteien das Haus nun vollständig gehört.
Mittlerweile haben sie sich wieder getrennt, wohnen aber noch beide im selben Haus und seit einiger Zeit bezahlt Eigentümer B keine Kosten mehr:
Grundsteuer
GEZ
Hausrats und Wohngebäude
Müllabfuhr
Wasser
Strom
Gas
Eigentümer A muss jetzt alle Kosten bezahlen, da A im Haus weiter wohnen will, sonst sitzt A im Dunkeln etc.
Aktuell hat der Gasversorger den "Hahn" zugedreht und es kann in kalten Tagen nicht mehr geheizt werden.
Des Weiteren hinterlässt B regelmäßig in Gemeinschaftsräumen (Esszimmer, Küche, Bad) einen regelrechten Saustall.
Welche Rechte und Pflichten haben die beiden Eigentümer?
Was muss das volljährige Kind von Eigentümer A beachten, wenn es weiter im selben Haus wohnen möchte?
Vielen Dank für die Hilfe!
1 Antwort
ganz klar:
bei 50:50 haben beide Parteien die gleichen Rechte und Pflichten (sofern nicht schriftlich anders geregelt).
Somit muss A für die Versäumnisse des B aufkommen - und umgekehrt.
Bedeutet auch: für alle Veränderungen (zB baulicher Art) müssen BEIDE ihr Einverständnis abgeben.
Bezüglich des Kindes kann B nichts unternehmen solange es sich im Bereich von A aufhält. Bewohnt das Kind jedoch eigenständig einen Bereich bzw nutzt das Kind auch Bereiche des B, dann kann B Miete verlangen