Mitbewohnerin Bilder im Gemeinschaftsraum?
Guten Morgen, ich wohne zur Untermiete bei einer ende 50 Jährigen Dame.
Zwei Flure und das Wohnzimmer sind Gemeinschaftsräume, die wir beide gleichermaßen bezahlen.
Gestern hat sie in den Fluren sowie dem Wohnzimmer insgesamt 9 Familienbilder aufgehangen und zwei große Gemälde von Engeln.
Ich habe sie gebeten diese abzuhängen, da es Gemeinschaftsräume sind.
Sie weigert sich jedoch, auch meinen Vorschlag die Anzahl auf ein zwei Bilder zu limitieren lehnt sie ab.
Die Dame hat selbst zwei Räume mit ca. 60m², in denen sie gerne Bilder aufhängen kann.
Hat sie ein Recht in den Räumen Bilder aufzuhängen oder darf ich verlangen das sie diese abhängt?
7 Stimmen
5 Antworten
Du als Untermieter hast bei deiner Vermieterin lediglich ein Zimmer gemietet. In allen anderen gemeinsam benutzten Räumen hat sie dir nur ein Nutzungsrecht eingeräumt, was dich nicht berechtigt solche Ansprüche zu stellen. Sie muss also auf deine Wünsche in keinem Fall eingehen. Dein gemietetes Zimmer kannst du nach deinen Vorstellungen gestalten. Also halte den Mund und bescheide dich.
Hauptmieter ist sie trotzdem. Also kann sie auch entscheiden was an der Wand hängt.
Sonst werden Sie gekündigt:
§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters. (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf.
Du kannst ja gehen, denn du bist ihr Mieter; sie deine Vermieterin.
Du bist Untermieter. Ertrag es. Du wirst nicht Dein ganzes Leben dort verbringen.