Müssen Rauchmelder bei Hausverkauf installiert sein?
Hallo Freunde!
Das Rauchmelder in den meisten Bundesländern seit 1. Januar installiert sein sollten ist klar und steht nicht zur Debatte.
Wie ist es denn aber, wenn der eigentümer sein Haus verkaufen will. Hat der Käufer Anrecht auf die vorherige Installation von Rauchmeldern? Ein erstelltes Wert-Gutachten des Hauses stammt aus 2014...zu der Zeit gab es noch keine Pflicht zur Installation. Muss der Verkäufer Rauchmelder installieren...oder reduziert sich theoretisch der Wert des Hauses (im Vgl. zum Gutachten)...oder spielt das alles keine Rolle und der Eigentümer kann das Haus auch ohne Rauchmelder verkaufen?
5 Antworten
Nein, Du verkaufst das Haus wie es steht und liegt. Dein Nachfolger kann nachrüsten. Gruß, Peter
wo ist das Problem wegen 5.-- die ein Rauchmelder kostet. Es muß in jedem Schlafzimmer und Fluchtweg einer installiert sein. Alles vernachlässigbar bei den Kosten von einem Hauskauf
Die antwort taugt nicht viel - dennoch danke. Meine Rauchmelder kosten ca. 25 € Stück.
Wer nur 5 € ausgeben will, kann das gerne tun. Vermutlich wird er dann jedes Jahr die Batterie wechseln ;)
Ob die summe vernachlässigbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Hast du ein Haus? Achtest du deswegen nicht mehr auf Preise bei günstigen Produkten?
Der jeweilige Eigentümer muss außer in Berlin, Brandenburg und Sachsen Rauchwarnmelder installieren. Das kann auch der neue Eigentümer machen; er kann aber auch verlangen, dass sie vor Übergabe installiert sind.
Das gilt nicht für Neubauten; da müssen bei Abnahme alle Rauchwarnmelder funktionsfähig vorhanden sein.
im übrigen siehe meinen Tipp:
https://www.gutefrage.net/tipp/rauchwarnmelder---geschaefte-durch-angstmacherei
Bei Neubauten gehören Rauchwarnmelder wie die Erfüllung aller anderer öffentlich-rechtlichen Vorschriften auch zum Kaufpreis, sonst hat das Haus einen Mangel. Bei Altbauten bestand diese Forderung jedoch zum Zeitpunkt der Errichtung nicht, weshalb Käufer und Verkäufer sich einigen können, wer die Rauchwarnmelder anbringt, zumal es dem Eigentümer überlassen bleibt, ob und welche welche Wartungsverträge er abschließt. Es darf nur nichts verschwiegen werden.
Bei Altbauten dürfte die Montage von Rauchwarnmeldern im übrigen keine ernsthaften Auswirkungen auf den Kaufpreis haben, evtl. verursachen unnötige und ungünstige Wartungsverträge aber erhebliche laufenden Kosten.
Darf ich mal fragen wie hoch der Kaufpreis ist und was die Rauchmelder kosten ?
mittlere 5-Stellige Summe. Rauchmelder 25 €/St.
Rauchmelder sind nur bei Mietwohnungen Pflicht. Da musst du dich mächtig verhört haben.
Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.
Ich lese nichts davon, das RM nur bei Mietwohnungen Pflicht wären.
Lass mir Quellen zukommen, wenn du welche vorliegen hast.
Außer in Berlin, Brandenburg und Sachsen sind in allen Bundesländern in Schlafzimmern auch von Einfamilienhäusern Rauchwarnmelder Pflicht.
Siehe auch meinen Tipp:
https://www.gutefrage.net/tipp/rauchwarnmelder---geschaefte-durch-angstmacherei
Liest du eigentlich auch mal die Links, die du postest??? Da steht nichts drin von Eigenheimen, sondern ausschließlich von Miethäusern. Und im Übrigen ist dies nur ein Tipp irgend eines Users, der keinerlei Rechtsgrundlage hat. Hier ein Auszug aus deinem Link zur Beachtung:
Die Vermieter sind nach der Landesbauordnung verpflichtet, die Rauchwarnmelder anzubringen; die Mieter sind zur Unterhaltung (Batteriewechsel) verpflichtet; da dies öffentlich-rechtlich vorgeschrieben ist bedarf es keiner Änderung des Mietvertrags.
UND
ein Verstoß gegen die entsprechende Vorschrift der Landesbauordnung ist nicht einmal ein Ordnungswidrigkeitstatbestand.
Dann solltest du deine sogenannten Tipps mal dringend korrigieren, dein Link ist nämlich wenig aussagekräftig und hinsichtlich Eigenheimen steht da rein gar nichts drin.
Nur damit wir uns nicht mit den bundesländern verzetteln: Die Frage zielt auf ein Haus in BW ab.
In den Landesbauordnungen wird nicht zwischen Eigenheimen und Mietwohnungen unterschieden, sondern nur zwischen Schlafzimmern, Wohnzimmern und Küchen. Und dann wird festgelegt, dass Mieter die Dinger unterhalten müssen, wenn das nicht der Vermieter schriftlich übernommen hat. Das ist natürlich gegenstandslos, wenn der Eigentümer selber in seiner Wohnung wohnt!
Lest doch einfach mal Eure Landesbauordnung, die kann man problemlos ergoogeln!!
Nein. Das weiß ich sicher. Rauchmelder sind in einigen bundesländern Pflicht seit 1. Januar 2015. Vermutlich hast du nicht genau hingehört ;)
Klingt gut. Bist du sicher?
Dein zusatz mit Neubauten irritiert mich. zur sicherheit: Muss der Verkäufer eines Altbaus vorab Rauchmelder installieren?