Hauptverfahren verhindern nach Eröffnung noch möglich?

1 Antwort

Das ginge nur noch wenn die Tat verjährt wäre, das müßte sie aber schon VOR Eröffnung der Hauptverhandlung gewesen sein, da diese den Ablauf der Verjährungsfrist hemmt.

Da mußt Du jetzt wohl durch. Beweise und Anträge kannst Du auch in der Hauptverhandlung noch vorlegen und stellen.

Du hättest die Hauptverhandlung innerhlb der 7 Tage auch nur verhindern können, wenn Du durch neue Beweise den Tatverdacht gegen dich zwingend ausgeräumt hättest.

hansiw861 
Beitragsersteller
 14.12.2017, 17:24

Ja es geht eigentlich darum das die Anklageschrift halt falsch / widersprüchlich ist und die Tatsachen verdreht wurden.
Theoretische Beweise die FÜR mich sprechen haben wir auch, nur jetzt wurde das Hauptverfahren halt schon eröffnet.
Also kann man jetzt nichts mehr machen ?

ZuumZuum  14.12.2017, 17:37
@hansiw861

Dazu müßte man den Tathergang kennen und die Anklageschrift. Ich glaube nicht, das eine Anklageschrift willkürlich und tatsachenverdrehend verfaßt wird. Die wird ja nicht wie ein Schüleraufsatz dahingeschrieben. Außerdem müßte dir dein Anwalt was dazu sagen können.