Hauptverfahren verhindern nach Eröffnung noch möglich?
Hey,
Und zwar wollte ich ist meine Frage ob man ein Hauptverfahren / Hauptverhandlung noch verhindern kann nachdem es eröffnet wurde?
Also nachdem die 7 Tage Frist abgelaufen ist?
Also ob man zB eine Beschwerde einreichen kann das die Anklageschrift widersprüchlich bzw. falsch ist.
Oder ob man den Richter durch Beweisanträge überzeugen kann und er das Hauptverfahren doch noch schließt?
Mit freunlichen Grüßen
1 Antwort
Das ginge nur noch wenn die Tat verjährt wäre, das müßte sie aber schon VOR Eröffnung der Hauptverhandlung gewesen sein, da diese den Ablauf der Verjährungsfrist hemmt.
Da mußt Du jetzt wohl durch. Beweise und Anträge kannst Du auch in der Hauptverhandlung noch vorlegen und stellen.
Du hättest die Hauptverhandlung innerhlb der 7 Tage auch nur verhindern können, wenn Du durch neue Beweise den Tatverdacht gegen dich zwingend ausgeräumt hättest.
Dazu müßte man den Tathergang kennen und die Anklageschrift. Ich glaube nicht, das eine Anklageschrift willkürlich und tatsachenverdrehend verfaßt wird. Die wird ja nicht wie ein Schüleraufsatz dahingeschrieben. Außerdem müßte dir dein Anwalt was dazu sagen können.
Ja es geht eigentlich darum das die Anklageschrift halt falsch / widersprüchlich ist und die Tatsachen verdreht wurden.
Theoretische Beweise die FÜR mich sprechen haben wir auch, nur jetzt wurde das Hauptverfahren halt schon eröffnet.
Also kann man jetzt nichts mehr machen ?