Ehemaliger Arbeitgeber nutzt immrnoch seinen Anrufbeantworter mit MEINER Stimme.
Hallo, ich habe als Praxismanager in einer Praxis für Mund Kiefer und Gesichtschirurgie gearbeitet, bin dort aber nur für einen billiglohn ausgenutzt worden. Es war eine Praxisneugründung und der ehemalige Arbeitegber wusste das ich extrem viele Kontakte habe worduch er einiges an Geld in der Palnungs - und Realisierungsphase spart. Nun bin ich seitens des Arbeitgebers, nachdem alles fertig war und die Praxis eröffnet hatte zum 15 Dezember 2011 entlassen worden. Er nutzt noch heute trotz 2 maligem Hinweis an ihn, meine Stimme auf seinem Anrufbeantworter der Praxis. Ich möchte dieses nicht. wie kann ich das verhindern wenn er darauf nicht reagiert. Und kann ich im Nachinein Schadensersatz geltend machen weil er meine Stimme schon mehr als 1,5 Monate benutzt obwohl ich es ihm untersagt habe?
10 Antworten
Hallo, ich bin kein Jurist. Aber vermutlich wirst Du mit Deinen Aktionen keinen Erfolg haben. Denn Du hast Deinem alten Arbeitgeber ja Deine Arbeitsleistung gegen den Lohn verkauft. Dein Text auf dem AB ist eine Arbeitsleistung, die Du erbracht hast und damit gegen Lohn an den Arbeitgeber verkauft hast. Eine Anspruch auf Rückgabe oder Vernichtung Deiner Arbeitsleistung hast Du m. E. nicht.
Wenn Du mir nicht glaubst, frage einen Anwalt. Falls Du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, bekommst Du dort ggf. auch Rat. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es juristisch so zu betrachten ist, wie ich es beschrieben habe. Vielleicht kannst Du Dich ja dennoch mit Deinem ehemaligen Arbeitgeber einigen.
Sind bereits vor Gericht. Wollt ur ma wissen ob der das darf, danke :)
Deine Stimme gehört zu deiner Persönlichkeit und selbstverständlich kannst du über deine Persönlichkeitsrechte allein verfügen. Dieser Mensch scheint super egoistisch und obendrein habgierig zu sein. Ein mündlicher Hinweis ist nett, aber ist im Streitfall schwer oder gar nicht beweisbar. Am besten schriftlich (Fax mit Nachweis oder Einschreiben) und die Verwendung mit sofortiger Wirkung (Datum setzen, vernünftigerweise 3 Tage nach Briefeinwurf oder 2 Tage bei Faxversand) untersagen. Bitte unbedingt Datum eintragen, da nur auf diese Weise ein Verzug entsteht, falls er die Ansage nicht löscht.Gib deutlich bekannt, dass du im Fall des Verzugs seinerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst und auch Nutzungsgebühren geltend machen wirst. Im Nachhinein etwas geltend machen zu wollen ist meist sehr schwierig.Hast du ihm während deines Arbeitsverhältnisses gestattet, den Anrufbeantworter mit deiner Stimme zu nutzen? Das erschwert nämlich die Beweisführung des Untersagens. Es schriftlich zu untersagen erleichtert eine juristische Auseinandersetzung. Viel Glück
Hi luckyfresh,der ehemalige Arbeitgeber nutzt unbefugt Deine Stimme auf seinem Anrufbeantworter aus.Es ist primär die Frage,ob Dir daraus ein Schaden erwächst.Dies Frage ist je nach Einzelfalllösbar.Er tut dies gegen Deinen erklärten Willen,also erwächst Dir ein Unterlassungsanspruch.Wie er aber konkret durchsetzbar ist,ist allerdings eine andere Frage.Ich würde den Arbeitgeber schriftlich auffordern seinen Anrufbeantworter mit seiner Stimme zu besprechen und nicht Deine weiter zu nutzen.LG Sto
Du hast es während deiner Anstellung aufgenommen. Soweit ich weiß, darf er die Ansage behalten. Dienstleistungen für die Arbeit gehören dem Chef. Das gleiche gilt für Erfindungen im Auftrag der Arbeit.
Du hast den AB im Rahmen deiner Arbeit für ihn besprochen. Da wird das mit dem © nix werden, leider gehen Die Rechte afaik automatisch auf ihn über.
xd