Hauptmieter statt Bürge?
Guten Abend!
Ich beginne im Oktober mein Studium und habe nun die Zusage für eine Wohnung bekommen. Mit der Begründung, dass eine Bürgschaft zu unsicher sei, wollen sie allerdings einen Elternteil als Hauptmieter festlegen. Ich kenne mich mit Mietverträgen leider absolut nicht aus und wollte hier mal in die Runde fragen, ob das so üblich/ zulässig ist.
Würde das dann nicht auch bedeuten, dass mein Vater einen zweiten Wohnsitz anmelden muss?
4 Antworten
Die klassische Bürgschaft ersetzt die Kaution. Sie darf erst in Anspruch genommen werden, wenn alle Versuche einer Einigung mit dem Mieter gescheitert sind und ist auf drei Kaltmieten begrenzt.
Darüber hinaus gibt es eine selbstschuldnerische Bürgschaft, in deren Rahmen sich der Vermieter immer dann an den Bürgen wenden kann, wenn er beim Mieter nicht weiterkommt. Leider wird der Bürge aber auch in diesem Fall i.d.R. erst kontaktiert, nachdem eine Einigung mit dem Bewohner bereits gescheitert ist.
https://www.mietrecht.org/buergschaft/selbstschuldnerische-mietbuergschaft/
Viel einfacher ist für den Vermieter daher die Variante mit Hauptmieter und Untervermietung: da ist keinerlei Umweg über den tatsächlichen Bewohner mehr nötig, alles wird direkt mit dem Hauptmieter geklärt, der die Wohnung an sein Kind weitervermietet (oder kostenlos zur Verfügung stellt).
Und auch das Kind hat sich mit allen "Ansprüchen" zunächst an die Eltern zu wenden, die dem tropfenden Wasserhahn vielleicht einfach eine neue Dichtung spendieren statt gleich mit Hilfe freundlicher GF-Advokaten einen dreiseitigen Brief mit angekündigter Mietminderung aufzusetzen...
Und nein, der Hauptmieter muss dort keinen (Zweit-)Wohnsitz anmelden!
Bürgschaft ist tatsächlich nicht das Wahre für den Vermieter. Die gilt nämlich nur 3 Monate. Weiß aber keiner so richtig. Viele fallen darauf herein. Also Elternteil in den Mietvertrag ist daher für den Vermieter besser. Geht es u. U. auch als Mieter Nr. 2. Frag mal den Vermieter ob er damit einverstanden ist.
Ummelden oder als Zweitwohnsitz glaube ich muß der Vater nicht unbedingt. Ich kenne einen, der das nicht gemacht hat und keine Schwierigkeiten bekam. Nur bei einer späteren Kündigung, da muß er wieder mit unterschreiben.
weiß ich i.M. nicht, aber mein Anwalt hat mir das gesagt. Es ist sogar noch schlimmer, wenn 3 Monate Kaution hinterlegt wird, dann ist die Bürgschaft damit schon abgegolten.
wenn 3 Monate Kaution hinterlegt wird
warum dann einen Bürgen? der Bürge steht auch bei Mietausfall in der Pflicht.
Die gilt nämlich nur 3 Monate.
ist schon ein Unterschied - gelle
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/mietbuergschaft
gilt nur für 3 Monate
Eine Elternbürgschaft reicht völlig zu.
Besser als Mieter zu sein.
wo kann man das nachlesen?