deutsche wohnen in berlin

2 Antworten

Wenn eine Mietkautoin gefordert wird darf nicht noch zusätzlich ein Bürge gefordert werden,mit einem zweiten Mieter im Mietvertrag wird dieses umgangen.Es ist nur noch eine Sicherheitsleistung zulässig.

ikopi 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 18:40

danke für deine antwort. ist also das verlangen von deutsche wohnen nicht statthaft ?

bedeutet natürlich - wenn der mietkandidat nicht mitmacht bekommt er die wohnung nicht, egal ob die forderung zu unrecht erhoben wird !

andie61  27.10.2014, 19:07
@ikopi

Eigentlich ja,da es als zusätzliche Mietsicherheit gefordert wird,nur das dann zu beweisen wird schwer,anders wenn zur Kaution ein Mietbürge gefordert wird,das ist dann eindeutig.Da heute massig Leute Wohnungen suchen wird sich sofort jemand finden der das akzeptiert,von daher wird derjenige der da nicht mitspielt die Wohnung auch nicht bekommen.

ikopi 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 20:12
@andie61

ja, so läuft er wohl der hase und er scheißt auf gesetzte.

danke und freundliche grüße ikopi

Ein Vermieter muß an keinen Interessenten vermieten der ihm nicht genehm ist, PUNKT

Auch muß er keine Bürgschaft als Mietsicherheit akzeptieren.

ikopi 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 18:00

glücklicherweise fand sich ein wohnung die nicht von der "deutsche wohnen " angeboten wurde.