deutsche wohnen in berlin
hallo zusammen,
die deutsche wohnen , großer privater vermeiter in berlin, fordert von einem mietanwärter das er eine zweite person als hauptmieter in den mietvertrag schreiben lässt. als grund nennt deutsche wohnen das die meite ca. 50 % des einkommen des mietanwärters umfasst. weiterhin sagt deutsche wohnen das eine bürgschaft - so kenne ich das - nicht mehr der rechtsprechung entspricht. kann jemand was dazu sagen, danke ?
mfg
2 Antworten
Wenn eine Mietkautoin gefordert wird darf nicht noch zusätzlich ein Bürge gefordert werden,mit einem zweiten Mieter im Mietvertrag wird dieses umgangen.Es ist nur noch eine Sicherheitsleistung zulässig.
Eigentlich ja,da es als zusätzliche Mietsicherheit gefordert wird,nur das dann zu beweisen wird schwer,anders wenn zur Kaution ein Mietbürge gefordert wird,das ist dann eindeutig.Da heute massig Leute Wohnungen suchen wird sich sofort jemand finden der das akzeptiert,von daher wird derjenige der da nicht mitspielt die Wohnung auch nicht bekommen.
ja, so läuft er wohl der hase und er scheißt auf gesetzte.
danke und freundliche grüße ikopi
Ein Vermieter muß an keinen Interessenten vermieten der ihm nicht genehm ist, PUNKT
Auch muß er keine Bürgschaft als Mietsicherheit akzeptieren.
glücklicherweise fand sich ein wohnung die nicht von der "deutsche wohnen " angeboten wurde.
danke für deine antwort. ist also das verlangen von deutsche wohnen nicht statthaft ?
bedeutet natürlich - wenn der mietkandidat nicht mitmacht bekommt er die wohnung nicht, egal ob die forderung zu unrecht erhoben wird !