Selbstauskunft - Hauptmieter oder Mitmieter-Angaben?
Mein Freund und ich wollen zusammenziehen. Wir wollen eine Selbstauskunft ausfüllen, da müssen wir meinen (Hauptmieter) als auch seinen Namen, Adresse etc. (Mitmieter) angeben. Bei den Fragen wie, ob ein Rechtsstreit mit dem alten Vermieter, Insolvenz etc. besteht, beziehen sich die Fragen dann nur auf den Hauptmieter? Wenn nein, müsste ich ja zwei Selbstauskünfte ausfüllen, da die Antworten je Person ja unterschiedlich sind. Oder reicht die eine, die uns der evtl. zukünftige Vermieter gegeben hat?
3 Antworten
Diese angaben beziehen sich nur auf den Hauptmieter
Es ist ungeklärt, ob der Mietvertrag auf einen oder 2 Mieter abgestellt werden soll.
Ihr solltet den neuen Mietvertrag auf Euch BEIDE als Hauotmieter schreiben lassen. Denn wenn einer von Euch abhaut , dann sitzt der andere auf den Kosten alleine fest. Demzufolge solltet Ihr auch alle beide eine Selbstauskunft ausfüllen - schließlich hattet Ihr bisher ja ja verschiedene Vermieter.
Es schuldet nur der Mieter dem Vermieter die Miete, der den Mietvertrag geschlossen hat - daher ist diese Antwort nichts wert. Im Übrigen hat die Selbstauskunft der Mietinteressenten mit den 2 verschiedenen Vorvermietern nur dann eine Informationsfunktion für den neuen Vermieter, wenn 2 Mieter eine Mieterpartei bilden wollen.
Wenn Dein Freund mit Dir gemeinsam die Wohnung mieten möchte seid/werdet Ihr beide Hauptmieter. Folglich sind Angaben zu beiden Personen nötig.
Mietest Du die Wohnung allein sind nur Angaben zu Deiner Person nötig.
Dein Freund ist in diesem Fall nur als mit einziehende Person anzugeben.
Die Selbstauskünfte sind meist so gestaltet da Angaben zu mindestens 2 Hauptmietern möglich ist.
und Haiptmieter werden wohl alle beide--- wenn sie beide den Mietvertrag unterschreiben