Hauptjob u. ein weiterer Teilzeitjob möglich? (statt Nebenjob?)
Geht das ? Wird der Verdienst dann mit Steuerklasse 6 abgerechnet ?
5 Antworten
Für einen offiziellen Nebenjob musst Du Steuern zahlen nach Steuerklasse 6. Ein 400-Euro-Job ist frei von Steuerzahlungen. In vielen Arbeitsverträgen ist ein 400-Euro-Nebenjob allerdings vom Arbeitgeber zu genehmigen. Sicherheitshalber nachschauen.
wenn du damit mal nicht überfordert bist... eine weitere teilzeitstelle muss außerdem von deinem chef, bei dem du vollzeit tätig bist, genehmigt werden. und JA, dann kommst du in steuerklasse 6
? man muss seinen derzeitigen chef fragen, das ist fakt. von daher verstehe ich dein kommentar nicht
ja er muss mit steuerklasse 6 abgerechnet werden. das würde sich aber nicht lohnen. dann kommst du mit einen 400€ job besser weg.
Du kannst besser einen 400-Euro-Job zusätzlich annehmen,da bei einem Teilzeitjob auf Grund der Steuerklasse 6 kaum was lohnendes überbleibt.
würde aber einen teil der steuer im folgejahr per steuererklärung wiederbekommen -tendenziell, oder ?
Ja teilweise, wenn der Nebenjob mit ungleichmäßigem Gehalt oder nur in einem Teil des Jahres ausgeübt wird. Sonst eher nicht.
Aber: Immer probieren!
Im öffentlichen Dienst und in vielen Arbeitsverträgen ist Nebenjob egal welcher Art vom Arbeitgeber zu genehmigen.
..was meint Dein derzeitiger Arbeitsvertrag bzw Arbeitgeber? ...nach 11..12 Stunden und einem Unfall (Übermüdung) hast Du dann voll Schuld..
Ansonsten - ...kein Prob.
grundsätzlich hast du recht. Würde diese Stelle aber nur am Wochenende ausüben -nicht unter der woche (wie den Hauptjob).
das kommt auf den AG an!