Darf ich im Hauptjob arbeiten und im Nebenjob krank feiern?

3 Antworten

Wie soll das denn bitte die Krankenkasse werten? Du musst die Krankschreibung doch dort abgeben. Außerdem feiert man eh nicht krank. Entweder bist Du es, dann kuriere Dich richtig aus. Oder Du bist es nicht, dann falle bitte nicht den Kollegen und dem Sozialsystem zur Last. Danke

Und gute Besserung.

enibas1969 
Beitragsersteller
 09.10.2011, 13:32

Nein, die Krankschreibung braucht man bei einem Nebenjob NICHT abgeben. Vielleicht besser informieren. Ich bin operiert worden und wollte meine Krankmeldung so gering wie möglich halten. Falle ich dann den Sozialsystem zur Last ??? wenn ich freiwillig schneller arbeiten gehen will ??? Danke für deine hilfreiche Antwort :-)

enibas1969 
Beitragsersteller
 09.10.2011, 13:35
@enibas1969

Beim Nebenjob braucht man nur eine "Schülerbescheinigung". Warscheinlich hast du garkein Nebenjob und kennst dich damit nicht aus. Warum mache ich denn wohl einen Nebenjob ??? Genau deshalb, weil ich wie du schreibst, dem Sozilasystem nicht zur Last fallen will. Vielleicht mal ein bißchen nachdenken, bevor mal wild drauf los schreibt...

OnkelBerni  09.10.2011, 13:43
@enibas1969

@enibas1969

Du musst Deine Frage genauer formulieren. Alles, was Du hier in den Kommentaren schreibst, gehört in die Frageformulierung. Wie soll ein Antworter denn sonst exakt auf Deinen Fall eingehen ?!

Außerdem ist der Ausdruck "krank feiern" sehr missverständlich und legt Arbeit schwänzen nahe.

schurke  09.10.2011, 13:46
@enibas1969

Wenn man krank ist, ist man krank. Man kann sich nicht für einen Nebenjob krank schreiben lassen und im Hauptjob arbeiten. Schülerbescheinigung gilt nicht für Arbeitnehmer. Wenn Dein Hauptjob allerdings die Schule oder ein Studium ist, dann sieht es anders aus. Dann hast Du Recht. Das geht allerdings aus Deinem Text nicht hervor.

Und: natürlich muss man auch in einem Nebenjob eine Krankschreibung abgeben, wenn man krank ist. Man hat die selben Rechte und Pflichten wie in einer Vollbeschäftigung.

Sorry dass ich seit Jahren auch im Personalbereich tätig bin.

enibas1969 
Beitragsersteller
 09.10.2011, 15:47
@schurke

Klar muss man da eine Bescheinigung abgeben. Das hab ich ja auch gemacht. Aber ich meine die Krankenkasse braucht diese Bescheinigung nicht. Da war ich nämlich am Freitag und wollte die abgeben und die haben mir gesagt, da es nicht für den sozialversicherungspflichtigen Job ist brauchen die die nicht. Ich mache Hauptberuflich Büroabreit. Die könnte ich nach der Op. am Unterleib auch machen. Zusätzlich gehe ich in meinem Nebenjob Putzen. Das könnte ich jetzt noch nicht wieder machen. Mir geht es nicht ums Krankfeiern. Ich habe nur keine Lust meinen Hauptjob zu gefährden, weil ich im Nebenjob noch nicht arbeiten könnte. Aber trotzdem vielen Dank. Ich werde das morgen mit meiner Chefin klären und sehen was ich mache. Sonst muss ich meinen Nebenjob halt kündigen um meinen Hauptjob nicht zu gefährden. Dann wäre ich nur halt wieder auf das Amt angewiesen und das wollte ich nie mehr im Leben...

schurke  09.10.2011, 17:25
@enibas1969

Jetzt hast Du Dein Anliegen verständlich dargestellt. Nutze doch bitte nicht den Wortlaut: krank feiern. Der ist einfach negativ besetzt und drückt ja auch nicht Deine Situation aus.

So wie Du es jetzt beschreibst, würde ich Dir auch raten es mit Deiner Chefin (Nebenjob) zu besprechen. Ich denke, sie wird es verstehen. Natürlich geht der Hauptjob vor und Du sollst Deine Gesundheit nicht gefährden.

Viel Erfolg und gute Besserung.

enibas1969 
Beitragsersteller
 09.10.2011, 18:21
@schurke

Sorry, das ich mich so unverständlich ausgedrückt habe, aber ich nutze diese Seite halt noch nicht lange. Also, ich erkläre jetzt mal genau. Ich arbeite in einer gynäkologischen Praxis als Arzthelferin und mache dort Telefondienst und Büroarbeit (Termine vergeben und Patientenrechnungen schreiben). Diese Arbeit könnte ich auch jetzt 11 Tage nach der Op. wieder machen. Meine eigene Chefin würde mich wahrscheinlich auch wieder nach Hause schicken, aber ich arbeite halt gerne und möchte das auch gerne machen, weil es wie schon gesagt möglich ist. Nur das Problem ist halt der Putzjob. Auch den würde ich gerne wieder machen, aber dann riskiere ich meine Gesundheit. Mir ist der Eierstock samt Eileiter entfernt worden und da kann ich nicht schon wieder ein Treppenhaus und Büro´s putzen, weil es halt körperlich sehr anstrengend ist. Deshalb muss ich dort leider noch ausfallen, was mir auch eigendlich garnicht gefällt. Meine Frage war deshalb: Ist es eigendlich rechtlich erlaubt den einen Job zu machen und den anderen halt nicht. Sorry, das ich vorhin ein bißchen sauer war, aber ich bin weißgott kein Kollegenschwein das sich auf dem Rücken der anderen ausruht. Das ist das erste mal das ich in 25 Jahren überhaupt mal krank bin. Trotzdem vielen Dank, ich kann ja morgen mal berichten, was meine Chefin gesagt hat.

enibas1969 
Beitragsersteller
 10.10.2011, 10:44
@enibas1969

So, alles geregelt. Bin für beide Job krankgeschrieben. Kann mich diese Woche noch ausruhen und dann beide Jobs nächste Woche wieder machen. @ schurke: Danke für deinen Rat

schurke  12.10.2011, 23:20
@enibas1969

Gerne. Ich wünsche Dir weiterhin gute Besserung. Viellicht "sehen" wir uns demnächst in einer anderen Frage. :-)

Auch wenn selbst viele Aerzte das nicht zu wissen scheinen oder zumindest nicht beachten, eine Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung hat immer auf die Art der Arbeit abzustellen. Der Arzt bescheinigt also, dass der Arbeitnehmer fuer die von ihm ausgeuebte Taetigkeit aus gesundheitlichen Gruenden arbeitsunfaehig ist. Je nach Art der Erkrankung kann man also sehr wohl fuer eine bestimmte Taetigkeit arbeitsunfaehig sein, fuer eine andere aber nicht.

Nein, du darfst wenn nur bei beidem Krank Oder gesund sein. :)

DerCAM  10.10.2011, 04:31

Nein! Man kann durchaus fuer eine Taetigkeit arbeitsunfaehig sein und fuer eine andere nicht. Wikipedia gibt unter dem Stichwort "Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" eine sehr schoene Erklaerung: "Der Arbeitnehmer muss arbeitsunfähig sein, d. h. er muss zur geschuldeten Arbeitsleistung nicht in der Lage sein. So kann beispielsweise eine Heiserkeit bei einer Sängerin, nicht aber bei einer Raumpflegerin eine Arbeitsunfähigkeit bedeuten."

Sollte die Saengerin aus diesem Beispiel also nebenbei auch als Putzfrau taetig sein, so waere sie fuer ihre Taetigkeit als Saengerin arbeitsunfaehig, fuer ihre Taetigkeit als Putzfrau hingegen nicht.