Teilzeitjob, Minijob und Tätigkeit mit Übungsleiterpauschale?
Ich habe einen hauptamtlichen Teilzeitjob mit 20 h / Woche. Außerdem einen nebenberufliche Tätigkeit, die als Übungsleiterpauschale abgerechnet wird mit ca. 5 h / Woche. Nun möchte ich noch einen Minijob mit 10 h / Woche annehmen. Geht das? Was muss ich beachten? Meine Recherchen haben ergeben, dass Minijob und Übungsleiterpauschale zusammen monatlich 650 Euro nicht überschreiten dürfen (steuerfrei). Muss da nichts weiter, außer die hauptamtliche Tätigkeit versteuert werden? Außerdem wäre dann das Verhältnis Hauptamt zu Nebenamt 20 Stunden zu 15 Stunden.
2 Antworten
Ganz einfach:-) Der Minijob plus Übungsleiterpauschale (die Stunden) dürfen zusammen nicht mehr als ein drittel des Teilzeitjobs ergeben. Mein Beispiel: Arbeite in der Woche teilzeit 34 h. Bei meinem Minijob plus Übungsleiterpauschale arbeite ich 7 h in der Woche. Also arbeite ich teilzeit 136 h im Monat und Minijob plus Übungsleiterpauschale 28 h im Monat. Also bin ich locker unter einem drittel und verdiene nette 380Euro mehr Geld:-) Habe aber einen super Stundenlohn beim Minijob (20 Euro).
Ich meinte 380 Euro mehr Geld im Monat wenn ich Vollzeit in einem Betrieb arbeiten würde.
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