Paragraph 34i und C mit negativer schufa?

4 Antworten

Wo wohnst du denn ? In den Ländern ist es unterschiedlich geregelt, wer für die Erteilung der Erlaubnisse zuständig ist. Ein Gewerbeamt wird niemals in die Schufa schauen. Ob eine IHK das macht, weiß ich nicht. Ich habe aber starke Zweifel, dass ein belastender Verwaltungsakt auf Einträge in diesem Verzeichnis einer privatwirtschaftlichen Aktiengesellschaft gestützt werden kann...

Welche Voraussetzungen gibt es für die Erlaubniserteilung nach § 34i GewO?
  1. gewerberechtliche Zuverlässigkeit
  2. Der Nachweis erfolgt in der Regel über das polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde ("Behördenführungszeugnis") und einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister. 
  3. geordnete Vermögensverhältnisse
  4. Diese werden u.a. über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörden sowie Auszüge aus dem Schuldnerverzeichnisses des Vollstreckungsgerichts und des Insolvenzverzeichnis nachgewiesen. (Finden Sie hier Ihr zuständiges Insolvenzgericht und hier die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zu erhalten.)
  5. Nachweis Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung) gemäß § 9 ff ImmVermV.
  6. Die Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate alt sein.
  7. Nachweis seiner Sachkunde. Das geht entweder über die Sachkundeprüfung zum „Gepr. Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ oder den Nachweis einer gleichwertigen Berufsqualifikation .
  8. Der Gewerbetreibende muss seine Hauptniederlassung oder seinen Hauptsitz im Inland haben und seine Tätigkeit als Immobiliendarlehensvermittler auch im Inland ausüben.

Wieso Arbeitgeber ? Bei § 34 i, c bist du meines Erachtens selbständig.

Rainonme57 
Beitragsersteller
 08.04.2021, 21:41

Ja dass ist korrekt. Ich arbeite selbstständig für ein Unternehmen also als selbstständiger Vermittler. Der Inhaber des Unternehmens möchte meine Schufa zusätzlich zu allen anderen Unterlagen. Für mich ist das alles Neuland da ich noch nie selbstständig war.

Für die Erlaubnis gem. §34 c und i der Gewerbeordnung müssen Sie in NRW z.B. u.a. eine Schufaauskunft abgeben und auch einen Auszug aus dem Insolvenzregister vorlegen. Ihre zuständige IHK kann Ihnen nähere Auskunft zu der Erteilung einer Erlaubnis geben. Sie müssen für beide Erlaubnisse auch die Sachkunde nachweisen. Entweder bestandene Sachkundeprüfung oder ein ausreichende berufliche Qualifikation z.B. Ausbildung zum Bankkaufmann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
verreisterNutzer  08.04.2021, 22:22

Alles richtig, nur dass das nicht nur in NRW gilt

Rainonme57 
Beitragsersteller
 08.04.2021, 21:41

Der Inhaber des Unternehmens möchte meine Schufa zusätzlich zu allen anderen Unterlagen. Für mich ist das alles Neuland da ich noch nie selbstständig war.