Paragraph 34i und C mit negativer schufa?
Hallo an alle,
Ich habe eine neue Tätigkeit und müsste hierfür den 34i und 34c Schein beantragen. Dort steht das man geregelte Vermögensverhältnisse haben sollte heißt kein Insolvenz oder Eintrag im öffentlichen Register.
ich habe keins von beiden. Jedoch habe ich eine sehr schlechte bonität und ein paar Einträge die seit 2 Jahren erledigt sind(leider eine sehr schlimme Zeit im Leben, Trennung und familiäre schwere Krankheit). Heißt nächstes Jahr werden diese nicht mehr sichtbar sein in der Schufa.
trotzdessen habe ich ein basiskonto und eine sehr schlechte Bonität mit hohem Risiko. Bei meiner neuen Tätigkeit geht es um Vermittlung von Darlehen.
könnte es sein das man mich ablehnt und ich den Schein nicht bekomme? Oder könnte der Arbeitgeber eher sagen - so das wird nichts?
4 Antworten
Wo wohnst du denn ? In den Ländern ist es unterschiedlich geregelt, wer für die Erteilung der Erlaubnisse zuständig ist. Ein Gewerbeamt wird niemals in die Schufa schauen. Ob eine IHK das macht, weiß ich nicht. Ich habe aber starke Zweifel, dass ein belastender Verwaltungsakt auf Einträge in diesem Verzeichnis einer privatwirtschaftlichen Aktiengesellschaft gestützt werden kann...
- gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Der Nachweis erfolgt in der Regel über das polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde ("Behördenführungszeugnis") und einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Diese werden u.a. über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörden sowie Auszüge aus dem Schuldnerverzeichnisses des Vollstreckungsgerichts und des Insolvenzverzeichnis nachgewiesen. (Finden Sie hier Ihr zuständiges Insolvenzgericht und hier die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zu erhalten.)
- Nachweis Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung) gemäß § 9 ff ImmVermV.
- Die Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate alt sein.
- Nachweis seiner Sachkunde. Das geht entweder über die Sachkundeprüfung zum „Gepr. Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ oder den Nachweis einer gleichwertigen Berufsqualifikation .
- Der Gewerbetreibende muss seine Hauptniederlassung oder seinen Hauptsitz im Inland haben und seine Tätigkeit als Immobiliendarlehensvermittler auch im Inland ausüben.
Wieso Arbeitgeber ? Bei § 34 i, c bist du meines Erachtens selbständig.
Ja dass ist korrekt. Ich arbeite selbstständig für ein Unternehmen also als selbstständiger Vermittler. Der Inhaber des Unternehmens möchte meine Schufa zusätzlich zu allen anderen Unterlagen. Für mich ist das alles Neuland da ich noch nie selbstständig war.
Für die Erlaubnis gem. §34 c und i der Gewerbeordnung müssen Sie in NRW z.B. u.a. eine Schufaauskunft abgeben und auch einen Auszug aus dem Insolvenzregister vorlegen. Ihre zuständige IHK kann Ihnen nähere Auskunft zu der Erteilung einer Erlaubnis geben. Sie müssen für beide Erlaubnisse auch die Sachkunde nachweisen. Entweder bestandene Sachkundeprüfung oder ein ausreichende berufliche Qualifikation z.B. Ausbildung zum Bankkaufmann.
Alles richtig, nur dass das nicht nur in NRW gilt
Der Inhaber des Unternehmens möchte meine Schufa zusätzlich zu allen anderen Unterlagen. Für mich ist das alles Neuland da ich noch nie selbstständig war.