Hat meine volljährige Stieftochter bei mir ein Wohnrecht?
Meine Stieftochter ist seit dem Juni volljährig und befindet sich in einer Berufsausbildung.Seit Ihrer Volljährigkeit kennt sie nur noch Ihre Rechte,leider aber keine Pflichten mehr.Ich hatte Ihr mehrmals gesagt,sie sollte bitte so schnell wie möglich aus unserer Wohnung ausziehen ,denn damit könne Sie all Ihre Rechte ausüben und in Anspruch nehmen.Leider stellt sich auch Ihre Mutter (meine Frau) quer und meint,Ihre Tochter bleibt bei Ihr (uns) in der Wohnung.Der Mietvertrag ist auf meinen Namen und sämtliche Einrichtungen sind von mir,vor unserer Eheschließung vor 8 Jahren getätigt worden.Ich will sie nicht mehr in der Wohnung haben.Welche Rechte stehen Ihr, bzw. mir zur Verfügung?
4 Antworten
Wenn Sie noch in Ausbildung ist und Du sie loshaben willst, dann wirst Du bzw. Deine Frau für Sie für das aufkommen müssen, was Ihr zusteht.
Ich bin Mutter, und würde meine Tochter auch nicht einfach loshaben wollen.
Strebe ein Gespräch mit Mutter und Tochter an.
rein rechtlich hast Du das Hausrecht, zumal wenn die Tochter sich an der Miete nicht beteilgt, was man dann als ein "Mietrecht" auslegen könnte.
Möchtest Du bald wieder Single sein? Wenn nein, musst Du akzeptieren, dass sich eine Mutter immer (oder in den meisten Fällen) auf die Seite ihrer Kinder schlägt. Also, ich glaube Ihr solltet das noch einmal in Ruhe alle zusammen besprechen. Pro und Contra und auch die Gegenseite in Ruhe anhören.
Sie soll sich an die Regeln halten oder ausziehen und mit deiner Frau musst du echt ernsthaft sprechen. Klar es ist ihre Tochter und ich denke jede normale Mutter liebt ihr Kind, jedoch muss ein Kind auch Regeln einhalten auch wenn es volljährig ist...